. Großfusionen sind die Antwort der Unternehmen auf die Globalisierung der Märkte. Die Unternehmen brauchen einen von der Politik gesetzten Rahmen, der aber nicht nur auf die nationale Ebene beschränkt sein darf. . Um die noch positiven Auswirkungen der Fusionen auf den Wettbewerb in Deutschland zu kontrollieren, gibt es das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das in §22 ein marktbeherrschendes Unternehmen oder Konzern definiert und den Mißbrauch seiner Marktmacht zur Diskriminierung und Ausbeutung von Konkurrenten untersagt. . Die Verabschiedung der 6.Novelle zum Kartellgesetz stärkt zusätzlich das Wettbewerbsprinzip. Es mußte das deutsche Recht mit dem europäischen Kartellrecht verknüpft werden, soweit dies wettbewerbspolitisch geboten war.
Mißbraucht ein Unternehmen seine Marktmacht, kann es direkt vor einem Zivilgericht verklagt werden. Bei den Verbänden ist diese Novelle auf unterschiedliche Kritik gestoßen. Negativ äußerte sich der BDI, dieser fürchtet Standortnachteile für Deutschland. . Auf Grund der Zunahme der globalen Fusionen droht den Kartellwächtern die Kontrolle zu entgleiten. Dieter Wolff, Präsident des Bundeskartellamtes, fordert deswegen eine verstärkte Abstimmung der nationalen Aufseher und die Vereinbarung internationaler Wettbewerbsregeln. Wolff und die Bundesregierung lehnen aber ein Weltkartellamt ab.
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