Die Altersstruktur der Bevölkerung und die
Situation auf dem Arbeitsmarkt stellen die Rentenversicherung
vor große Herausforderungen. Sinkende Geburtenzahlen
und eine steigende Lebenserwartung führen zu einem
Anstieg des Anteils älterer Menschen in unserer Gesellschaft.
Ohne Reform würde im Jahr 2030 der Beitragssatz
26% betragen. Das würde die Akzeptanz des Rentensystems
bei den Versicherten und letztlich den Bestand des Systems gefährden.
Die Bundesregierung hat deshalb die Rentenreform auf den
Weg gebracht. Damit wird die Finanzlage der Rentenversicherung
auf lange Sicht stabilisiert. Der Anstieg des Beitragssatzes
wird gebremst, so dass dieser bis 2020 unter
20 % bleiben und bis 2030 maximal 22 % betragen wird.
Das Rentenniveau wird von derzeit 70 % auf 67 % im Jahr
2030 sinken, ohne dass es zu Kürzungen der laufenden Renten kommt.
Der Staat stellt erhebliche Mittel zur Verfügung, mit denen
eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung aufgebaut
werden kann. Auf diese Weise wird die Senkung des
Rentenniveaus mehr als ausgeglichen.
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