Beginnt bei offenen Verfahren mit Bekanntmachung des frühesten Ausschreibungsdatums . Bei nicht offenen Verfahren mit dem Tag der Absendung der Einladungen. Endet mit Zeitpunkt zu dem Angebote spätestens eingereicht werden müssen.
Auf Umstände die die Erstellung erschweren können ist Bedacht zu nehmen.
Angebotsfrist bei offenen Verfahren mindestens 4 Wochen, bei nicht offenen Verfahren mindestens 3 Wochen.
Bei Berichtigung der Ausschreibung ist Angebotsfrist zu verlängern
Neue Gesamtpreise sind bekanntzugeben.
Rücktritt der ausschreibenden Stelle ist bekannt zu geben und die Angebote sind ungeöffnet zurückzustellen.
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