Frage: Welche institutionellen Änderungen sind auf dem Gipfel von Amsterdam beschlossen worden?
Institutionelle Veränderungen und die Verabschiedung der Gemeinschaftsgesetzgebung:
Die institutionellen Reformen und die Vereinfachung der Verfahren zur Verabschiedung der Gemeinschaftsgesetzgebung waren Schlüsselzielsetzungen der Regierungskonferenz in Amsterdam. Das einstimmige Abstimmungsverfahren des Rates musste reformiert werden und die Stimmen im Hinblick auf die qualifizierte Mehrheitsbeschlussfassung mussten neu verteilt werden, um die Union auf den Beitritt der osteuropäischen Länder vorzubereiten. Mit fünf oder noch mehr zusätzlichen Mitgliedsstaaten würde es noch schwieriger werden, einstimmige Vereinbarungen zu treffen und die verhältnismäßige Stimmenzahl, die kleinere Mitgliedsstaaten im Rahmen des Verfahrens zur qualifizierten Mehrheitsbeschlussfassung erhalten, würde noch problematischer. Darüber hinaus bestand die Notwendigkeit die Zahl der Kommissare zu begrenzen.
Eine weitere Herausforderung, mit der man sich bei der Regierungskonferenz beschäftigen musste, war die fehlende demokratische Kontrolle innerhalb der Union. Das Europäische Parlament ist das einzige europäische Organ, das direkt von den Bürgern gewählt wird und das komplizierte Entscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren kann bedeuten, dass es manchmal nur ein begrenztes Mitspracherecht hat. Dies gilt insbesondere für das Kooperationsverfahren und für das Mitentscheidungsverfahren.
|