Gefahrgüter gehören zu den Wirtschaftsgütern, die täglich in großen Mengen auf Straße, Schiene oder Wasserwegen befördert werden. Sie werden an ihren Herstellungs- und Verarbeitungsorten gelagert und es wird ständig mit ihnen umgegangen. Sicherheit steht dabei (in Deutschland und Europa) an oberster Stelle, jedoch sind Unfälle mit Gefahrgütern trotz umfangreicher Vorschriften und guter Schulung nie auszuschließen.
Für diese Fälle wurden von den Behörden der für die Schadensbekämpfung zuständigen Bundesländer sowie von der chemischen Industrie umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen. Da das Thema Gefahrgut noch relativ jung ist und noch immer neue Erkenntnisse gewonnen werden, wird allerdings auch ständig an der Verbesserung der vorhandenen Systeme gearbeitet. Z.B. befindet sich derzeit eine bundesweite "Gefahrstoff-/ Gefahrgut Schnellauskunft" (GSA) im Aufbau. Des weitern führt das Bundesamt für Statistik eine Statistik, in der alle Gefahrgutunfälle bundesweit erfasst werden.
7.1 Statistik über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Der Beirat beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit- "Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe", Ausschuss "Statistik" hat sich zur Aufgabe gemacht, regelmäßig alle gemeldeten Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen zusammenzutragen und auszuwerten. Dies geschieht nach dem Gesetz über Umweltstatistik, welches 1994 in das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BstatG) integriert wurde. Zuständig für die Meldung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sind die unteren Wasserbehörden oder Polizeidienststellen.
"Als Unfall gilt das bestimmungswidrige Austreten einer im Hinblick auf den Schutz der Gewässer nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe aus Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. deren Beförderung" (STATISTISCHES BUNDESAMT 1999).
Die folgende Auswertung erfolgt auf Grundlage der "Statistik über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 1997" des Statistischen Bundesamtes.
Nach der Statistik von 1997 ereigneten sich in dem Jahr insgesamt 2 785 Unfälle beim Umgang und der Beförderung mit wassergefährdenden Stoffen. Davon entfielen 1 340 Unfälle auf den Bereich des Umgangs und 1 445 Unfälle waren im Zusammenhang mit der Beförderung von wassergefährdenden Gütern zu sehen. Das freigesetzte Volumen der Stoffe lag dabei bei insgesamt 4074, 0 m³ , und das nicht wiedergewonnene Volumen bei insgesamt 1833,2 m³. Das ergibt im Durchschnitt ein wiedergewonnenes Volumen von ca. 45 %. Je stattgefundenem Unfall, wurden also im Durchschnitt 1,5 m³ an Volumen freigesetzt wovon 0,7 m³ Volumen nicht wiedergewonnen werden konnten. Mit 73% haben Stoffe der Wassergefährdungsklasse 2 den größten Anteil an den Unfällen, was natürlich auch mit der Menge der im Umlauf befindlichen Stoffe der WGK 2 zusammenhängt.
Die häufigsten Unfallursache beim Umgang und beim Transport von wassergefährdenden Stoffen sind:
- die unsachgemäße Umfüllung
- eine ungesicherte Lagerung
- Materialermüdung
- Korrosionsschäden
- mechanisch hervorgerufene Schäden
- Transportschäden durch menschliches Fehlverhalten
(vgl. ROTH, 1993)
Bei Unfällen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfolgt eine Unterteilung der Unfallorte in den gewerblichen und nichtgewerblichen Bereich. Hier ist festzustellen, dass von den insgesamt 1340 Unfällen 352 (38,6%) auf Lageranlagen im gewerblichen Bereich und 559 (61,4 %) auf den nichtgewerblichen Bereich entfallen. Die höhere Anzahl der nichtgewerblichen Unfälle mag an der fehlenden Schulung von Personal im Umgang mit Gefahrstoffen liegen. Die Ursachen bei Unfällen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen lagen hauptsächlich, zu 45 % bei Bedienungsfehlern des Personals und zu 35 % bei Materialfehlern.
Bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe verteilt sich die Anzahl der Unfälle zu 83 % auf Straßenfahrzeuge, zu 10,8 % auf Schiffe, zu 3,6 % auf Eisenbahnwagen und zu 2 % auf Rohrfernleitungen. Die fehlenden 0,6 % fallen unter sonstige Unfälle. Die Verteilung der dabei freigesetzten Mengen ist anders gewichtet. Durch die Eisenbahn sind 44,2 % der Stoffe freigesetzt worden, durch Straßenfahrzeuge 23,2 %, durch Rohrfernleitungen 17,7%, durch Schiffe 14,8 % und 0,1 % durch sonstige Transportträger. Dass die Eisenbahn an bei dieser Statistik an erster Stelle steht, liegt vermutlich an den großen Mengen und Gebinden, die mit der Bahn transportiert werden.
Die Statistik über die Menge der nicht wiedergewonnenen Stoffe wird hingegen von den Schiffsunfällen (88,1 %) angeführt. Dies liegt vor allem daran, dass sich Stoffe im Wasser meist schnell vermischen und verteilen. Durch den oft recht durchlässigen Untergrund von Bahnlinien liegt die nicht wiedergewonnene Menge bei der Eisenbahn aber auch noch bei 58,4 %. Besser schneiden die Straßenfahrzeuge mit 28,9 % ab, Rohrfernleitungen 12,3 % und sonstige Transportmittel 49,6 %.
In mehr als der Hälfte aller Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen ist menschliches Fehlverhalten die Ursache.
7.2 Maßnahmen bei Gefahrgut-Unfällen
Die Erstmaßnahmen bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern werden meistens von der örtlichen Feuerwehr durchgeführt. Es handelt sich dabei in den seltensten Fällen um Werk- oder Berufsfeuerwehren, sonder um freiwillige Feuerwehren.
Von der Feuerwehr werden richtige Entscheidungen und geeignete Sofortmaßnahmen erwartet. Bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen sind dafür ausgebildete Einsatzkräfte erforderlich. Des weiteren benötigt die Feuerwehr zur Bekämpfung von Schadensfällen neben der allgemeinen Ausrüstung eine Sonderausrüstung für Gefahrstoffe. Art, Umfang und Standort der Sonderausrüstung bestimmen sich nach Aufgabenstellung und den zu erwartenden Einsätzen der Feuerwehr.
In der Bundesrepublik wird normalerweise von den Landkreisen ein sog. Gefahrgutzug mit entsprechendem Gerät und Personal bereitgestellt (im Landkreis Vechta steht dieser bei der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Vechta und wird von den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vechta besetzt). In Großstädten werden teilweise ganze Feuerwachen mit speziell ausgebildetem Personal und entsprechendem technischem Gerät vorgehalten.
Da bei der Alarmierung der Feuerwehr in der Regel schon ein Schaden entstanden ist, kann nur versucht werden ihn so gering wie möglich zu halten. Die allgemeine "Aufgabe der Feuerwehr ist es, Gefahren zu beseitigen und den Schaden für Menschen, Tiere, Sachgüter und die Umwelt zu begrenzen" (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1991). Bei einem Einsatz werden die durchzuführenden Maßnahmen je nach Lage und örtlichen Gegebenheiten bewertet und die Gefahren für die einzelnen Schutzgüter nach Gefahrenschwerpunkt behandelt. Die Wassergefährdung kann je nach Lage des Einzelfalles, muss aber nicht Gefahrenschwerpunkt sein. Beispielsweise müsste bei einem Brand von Dieselkraftstoff natürlich erst das Feuer gelöscht werden, bevor mit dem Schutz des Bodens bzw. des Wassers begonnen werden kann.
Unbekannte Stoffe gelten bei einem Gefahrstoffeinsatz so lange als gefährliche Stoffe, bis das Gegenteil bewiesen ist. Die ordentliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und Gebinden hilft den Einsatzkräften schnell an Informationen über vorhandene Stoff zu gelangen. Ist dies nicht möglich, müssen mit Mess- und Nachweisgeräten der Feuerwehr Messungen durchgeführt werden. Stoffmessungen sind immer zeitintensiv, da ein Stoff häufig nur durch Ausschluss anderer Stoffe ermittelt werden kann. Bis zur Ermittlung der Stoffeigenschaften und der damit verbundenen Gefahren gilt immer die höchste Sicherheitsstufe an der Einsatzstelle (z.B. mindestens 50 m Abstand zum Objekt, Umluft unabhängiges Atemschutzgerät mit Vollschutzanzug, Durchführung nur von unbedingt erforderlichen Maßnahmen).
Während eines Gefahrstoffeinsatzes ist von den Einsatzkräften auf eine ausführliche Dokumentation des Einsatzverlaufs zu achten, denn oft kann die Kenntnis über den Umfang der Einsatzmaßnahmen zur Abschätzung der Gewässerverschmutzung und damit auch zur Festlegung der notwendigen Folgemaßnahmen dienen.
Zum Schutz der Umwelt vor wassergefährdenden Stoffen verfügt die Feuerwehr über verschiedenartige Pumpen, Schläuche, Lagerbehälter, Auffang- und Schöpfgeräte, Flüssigkeitssperren, Abdichtmaterial (z.B. Holzkeile, Folien, pneumatische Dichtkissen), Bindemittel und Neutralisationsmittel.
Die Feuerwehr ist nicht in der Lage gefährliche Stoffe zu entsorgen oder verunreinigten Boden zu dekontaminieren. Dazu sind Spezialfirmen erforderlich, die die dazu nötige Ausrüstung und das Know-how besitzen. Neben der Beseitigung von aufgefangenen Stoffen, dem Abtransport von verunreinigtem Boden und der Reinigung eingesetzter Geräte ist nicht selten auch die Erstellung eines ökologischen Gutachtens erforderlich. Je nach Umfang der entstandenen Umweltschäden, kann es nach Gefahrgut-Unfällen erforderlich werden, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Die Verantwortung dafür liegt in der Regel bei den unteren Naturschutzbehörden, die Kosten trägt der Verursacher.
7.3 Informations- und Hilfeleistungssysteme
Das Bewusstsein der Verantwortlichen der Allgemeinheit umfangreiche Informationen über gefährliche Stoffe zur Verfügung zu stellen, ist erst nach einer Reihe von Katastrophen aufgekommen. Noch heute sind nicht immer für alle Stoffe Informationen verfügbar. Hinzu kommt das Problem, dass ständig neue Stoffe dazu kommen.
Es ist daher dringend erforderlich Transparenz zu schaffen. In der Vergangenheit sind einige bedeutende Kooperationen, Informationsdienste und Datenbanken entstanden, die Interessierte sowie Betroffene informieren und unterstützen. Auch die Bereitschaft der Hersteller von gefährlichen Stoffen ist gestiegen, Informationen zu sammeln und bei Bedarf abzugeben. Vor allem durch das starke Medieninteresse haben heute die Verantwortlichen ein großes Interesse bei Schadensfällen die Behörden und Bevölkerung umfassend zu informieren bzw. dies überhaupt zu können.
Auf dem kommerziellen Markt sind mehrere miteinander konkurrierenden Datenbanken zu Gefahrstoffen oder Gefahrgüter vorhanden. In vielen Fällen handelt es sich um Stoffdatenbanken, die sich eher an Experten wenden, als an qualifizierte Laien. Im öffentlich-rechtlichen Bereich sind drei besonders wichtige Datenbanken im Einsatz:
- Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) beim Umweltbundesamt
- Informations- und Kommunikationssystem gefährliche/umweltrelevante Stoffe (IGS) in Nordrhein-Westfalen
- Gefahrstoffdatenbank der Länder (Koordination Bundesanstalt für Arbeitsschutz)
Im Folgenden sollen einige wichtige Einrichtungen in Bezug auf Informationen über Gefahrstoffe beispielhaft dargestellt werden.
7.3.1 Rheinwarndienst
Nach einem folgenschweren Unglück mit dem Insektizid Endosulfan im Jahr 1969 auf dem Rhein, trat 1970 der erste Alarmplan für den Rhein in Kraft. Heute existiert ein Rheinwarndienst, der von der Bezirksregierung Düsseldorf geleitet wird. Beim Rheinwarndienst laufen Informationen aus den verschiedensten Bereichen zusammen, die in Zusammenhang mit dem Fluss stehen. Der Rheinwarndienst arbeitet in Kooperation mit der Wasserschutzpolizei, den Landesumweltämtern, den am Rhein ansässigen Gemeinden und Betrieben, den örtlichen Wasserwerken und zahlreichen Organisationen und Verbänden. International bestehen enge Kontakte zu den Rheinwarndiensten der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden.
Beim deutschen Rheinwarndienst laufen wöchentlich etwa zwei Meldungen über Unfälle an oder auf dem Rhein auf. Diese werden dann sorgfältig überprüft und bei Bedarf wird der Rheinalarm nach einem festgelegten Alarmplan ausgelöst.
7.3.2 Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS)
Seit 1982 hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) in enger Zusammenarbeit mit den Innenministerien der Länder ein flächendeckendes, freiwilliges Hilfeleistungssystem bei Unfällen mit Chemikalien in Deutschland aufgebaut. Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) bietet qualifizierte Hilfe bei Transportunfällen mit chemischen Produkten. Das System ist vor allem für Polizei, Feuerwehr und Behörden ausgelegt, die bei einem Unfall mit gefährlichen Stoffen Informationen oder auch direkte Hilfe bei der chemischen Industrie anfordern können. Hierbei spielt es keine Rolle von welchem Hersteller ein Stoff kommt.
Heute sind ca. 130 deutsche chemische Unternehmen an TUIS beteiligt. Seit 1990 haben sich mehrere nationale Chemieverbände zusammengeschlossen und über den europäischen Chemieverband (CEFIC) ein gemeinsames Konzept erarbeitet. Im "International Chemical Environment"-Programm (ICE) sind alle nationalen Hilfeleistungssysteme erreichbar. Die Mitgliedsunternehmen sind rund um die Uhr über die TUIS Notrufzentralen erreichbar. TUIS ist in drei Hilfeleistungsstufen unterteilt:
1. Stufe: Beratung durch Experten am Telefon
Bei einem Unfall können die Einsatzkräfte bzw. die Leitstelle über TUIS eine Werkfeuerwehr oder einen Spezialisten erreichen. Reicht diese Hilfe nicht aus, können Fachleute alarmiert werden, die über spezielle Kenntnisse über das betreffende Produkt verfügen. Die Leistungen der Stufe 1 sind kostenlos.
2. Stufe: Beratung durch Experten am Unfallort
Befindet sich ein TUIS Mitgliedsunternehmen in der Nähe des Unfallortes, ist es möglich, dass ein Fachberater oder ein Expertenteam die Arbeit des verantwortlichen Einsatzleiters unterstützen.
3. Stufe: Technische Hilfeleistung am Unfallort
Sind die örtlichen Einsatzkräfte technisch und personell nicht in der Lage einen Unfall in den Griff zu bekommen, können TUIS Werkfeuerwehren mit speziellem Personal und Gerät an der Unfallstelle aushelfen.
Die Zahl der TUIS Hilfeleistungen steigt trotz sinkender Transportunfälle ständig an. Inzwischen ist TUIS eine allgemeine Auskunft für Unfälle mit chemischen Produkten, die seit ihrem Bestehen über 15.000 Mal in Deutschland in Anspruch genommen wurde.
(vgl. VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE 1997)
7.3.3 Gefahrstoffschnellauskunft (GSA)
Dem Umweltbundesamt wurden mit seinem Errichtungsgesetz von 1974 unter anderem die Aufgaben übertragen, ein Umweltplanungs- und -informationssystem aufzubauen, dazu gehört die Datenbank Gefahrstoffschnellauskunft (GSA). Ihre Aufgabe ist es, einheitliche und fachlich abgesicherte Informationen über Eigenschaften gefährlicher Stoffe und Güter bereitzustellen. Die Informationen sollen dabei möglichst für jedermann leicht verständlich und für die Praxis verwendbar sein. Neben allgemeinen chemischen und physikalischen Grunddaten sind auch spezifische Informationen über die Gefahren, die von einem Stoff ausgehen, erfasst.
Die GSA ist seit Dezember 1989 im Einsatz. Sie umfasst über 10.000 unterschiedliche Stoffe und Güter und setzt sich u.a. aus folgenden Teildatenbeständen zusammen:
- Daten des Handbuches der gefährlichen Güter von G. Hommel
- System CHEMIS (Chemikalieninformationssystem von Bundesgesundheitsamt und UBA)
- System BIG (Brandweer-Informatiecentrum Gevaarlijke Stoffe, Geel, Belgien)
- Daten der Feuerwehren der Bundesrepublik Deutschland
- RESY (Rufbereitschafts- und Ersteinsatzinformationssystem)
In Zukunft sollen auch die Daten der Gefahrstoffauskunft der Länder in die GSA mit eingehen. Für das Jahr 2001 soll außerdem die Abfrage der Datenbank über das Internet ermöglicht werden.
7.3.4 Geographische Informationssysteme (GIS)
Im Bereich der Leitstellentechnik ist der Einsatz von GIS inzwischen weit verbreitet. Vor allem Routing-Systeme , mit denen auch gleichzeitig Datenbankabfragen zu Objekten durchgeführt werden können sind im Einsatz. Die Datenbanken enthalten in der Regel Informationen zu Orten und Straßen aber auch Systeme, bei denen Abfragen zu einzelnen Betrieben und den dort benutzen Stoffen möglich sind, werden zunehmend installiert. Ein Problem stellt die uneinheitliche Datenstruktur dar. Bundesweit gibt es noch keine Regelung über die Art und den Umfang der Daten, so dass jeder Landkreis sein eigenes maßgeschneidertes System betreibt.
Für den Gefahrgut -Einsatz ist es mit einigen GIS möglich, Gefahrenfelder, z.B. Schadstoffausbreitungen (in der Luft) oder Explosionswirkungen, zu bestimmen. Für die Ausbreitung von wassergefährdenden Stoffen im Boden und Grundwasserbereich gibt es bisher kaum verwendbare Lösungen. Das Problem liegt hier vor allem in den ungeheuren Datenmengen, die für solche Abschätzungen bekannt sein müssen.
Eine anwendbare Lösung, nicht nur bei der Hilfe zur Entscheidungsfindung bei Schadensfällen, sondern auch z.B. zur optimalen Routenfindung bei Transporten von wassergefährdenden Stoffen, bieten sogenannte Grundwasserempfindlichkeitskarten. Sie bieten die Möglichkeit die Grundwasserverhältnisse zu bewerten und besonders gefährdete Bereiche zu ermitteln. Solche Systeme befinden sich derzeit noch in der Versuchsphase und sind daher nur punktuell vorhanden.
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