Die Internationalen Organe und Ihre Aufgaben:
Council(Generalversammlung):
Alle Länder, in denen es ein GREENPEACE-Büro gibt, treffen sich 1x jährlich zum sogenannten Council-meeting(Generalversammlung), das das oberste politische Organ unserer Organisation ist. Dabei sind die stimmberechtigten Länder durch einen sogenannten \"trustee\", die nicht stimmberechtigten Länder durch einen \"representative\" vertreten.
Die Kriterien für die Stimmberechtigung sind derzeit:
* die Büros müssen im eigenen Land organisatorisch gefestigt sein und politisches Gewicht haben, d.h. vor allem eine funktionierende Kampagnenarbeit haben, sowie Lobby-Arbeit, Pressekontakte, etc.
* die Kosten für die Kampagnen, Verwaltung, Förderbetreuung, etc. müssen vom Büro selbst getragen werden können
* Teilnahme an den international vereinbarten Kampagnen
* die OECD-Länder müssen mindestens 24% der Einnahmen des Landes an GREENPEACE-INTERNATIONAL abliefern.
Zur Zeit sind folgende Länder am Councilmeeting stimmberechtigt:
Australien, Canada, Dänemerk, BRD, Niederlande, Neuseeland, Österreich, Schweiz, Schweden, Spanien, United Kingdom und die USA.
Folgende Länder sind durch einen Representative vertreten und haben kein Stimmrecht:
Argentinien, Belgien, Brasilien, Costa-Rica(Latein America Office), CSFR, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Japan, Luxemburg, Norwegen, und UdSSR.
Beim Council-meeting werden von allen Vertretern folgende Punkte diskutiert, und anschließend von den trustee mit einem 3/4 Quorum verbindlich beschlossen:
* die zukünftigen Kampagnen; Möglichkeiten jedes einzelnen Landes, zu dieser Kampagne beizutragen; das benötigt Budget hierfür. Es werden aber nur die Rahmenbedingungen festgelegt, jedes Land hat dann diesen Rahmen im nationalen Rahmen individuell umzusetzen.
* Bestimmung des Budget für die internationalen \"divisions\" (Bereiche), beispielsweise laufende Kosten für die GREENPEACE-Schiffe, die von der Marine-Division verwaltet werden, bzw. Neuanschaffung, Ausrüstung, etc.
* die Aufnahme neuer Länder als stimmberechtigte Mitglieder
* allgemeine politische Entscheidungen
Das Council wählt überdies das Board (Vorstand), das aus jeweils zwei europäischen und zwei nicht-europäischen (Rest of the World) Vertretern gebildet wird. Die Funktionsdauer beträgt zwei Jahre, wobei jährlich ein europäischer und ein ROW-Vertreter gewählt werden (Teilrotation).
Board(Vorstand):
Die vier vom Council gewählten Vorstandsmitglieder wählen ihrerseits einen Vorstandsvorsitzenden; seit Jahren nimmt David Mc Taggart diese Position ein. der Vorstand hat eine allgemeine Kontrollfunktion und setzt überdies das Council-Office ein.
Council-Office(Internationale Geschäftsführung):
Der internationale Geschäftsführer (executive direktor) ist derzeit Steve Saywer, der das Council-Office mit Sitz in Amsterdam leitet. Der internationalen Geschäftsleitung unterstellt sind:
* die verschiedenen internationalen Divisionen, das sind unterschiedliche Bereiche mit bestimmten Aufgabengebieten: die Marine-Division (verwaltet und koordiniert die GREENPEACE-Schiffe), GREENPEACE-Communications (verwaltet das Archiv für Photos und Videos), Office-Developement, (eröffnet und betreut Büros in neuen Ländern), etc.
* die internationalen Kampagnen-Koordinatoren und die jeweiligen Projekt-Koordinatoren.
Für jede Kampagne (Atom, Toxics, Ocean Ecology und Atmosphere) gibt es nicht nur einen nationalen Kampagnen-Leiter, sondern auch einen internationalen Koordinator.
Innerhalb der einzelnen Kampagnen gibt es auch verschiedene Projekte, demnach auch einen internationalen Projektkoordinator. In der Kampagne \"Ocean Ecology\" beispielsweise gibt es verschiedenen Projekte, etwa \"Delphin\", \"Wale\", \"Antarktis\", etc.
Vorgangsweise:
Die internationalen Koordinatoren erstellt in Zusammenarbeit mit den nationalen Kampagnenleiter ein proposal (Vorschläge). Dabei werden lang-, mittel- und kurzfristige Ziele der Kampagnen diskutiert und zusammengestellt, sowie die dafür benötigten finanziellen Mittel veranschlagt. Selbstverständlich werden bei der Erarbeitung diese proposals auch die Projektleiter mit einbezogen.
Im nächsten Schritt werden diese proposals der internationalen Geschäftsführer zur Begutachtung vorgelegt, die dann ihre Meinung zu den eingebrachten Vorschlägen abgibt:
etwa \"Budget zu hoch\", \"schlechte Koordination\", etc. Das Council-Office hat dabei ein absolutes Veto, da die an den Vorschlägen beteiligten Koordinatoren der Geschäftsleitung im Sinne einer Weisungsgebundenheit unterworfen sind.
Die entgültigen proposals werden dann den Vertretern des Councils, also den trustees und den representatives, vorgelegt. Diese beraten dann auf dem jährlichen council-meeting über diese proposals, diskutieren Vor- und Nachteile, etc. Die Vertreter der stimmberechtigten Länder stimmen dann über diese Vorschläge ab. Diese Beschlüsse werden dann an das Board weitergeleitet.
Das Board bespricht diese Beschlüsse des Councils, hat aber nur ein supspensives Veto. Wird demnach die Ratifikation verweigert, werden die Beschlüsse wieder an das Council geleitet und neuerlich diskutiert. Das Council hat jedoch das Recht, auf seinen Entscheidungen zu beharren, diese sind dann verbindlich.
Die internationalen Strukturen der Organisation müssen sich ändern und auf die geänderten Gegebenheiten eingestellt werden, Eines der Probleme ist, daß sehr viele neue Länder hinzugekommen sind, im Moment vor allem Büros in Osteuropa und Lateinamerika; später sind auch Büros in Südostasien sowie Afrika geplant. Hier gibt es beispielsweise Probleme mit der Finanzierung, da eine Stimmberechtigung im Council derzeit nur dann gewährt wird, wenn ein Land mindestens 24% seiner Einnahmen an GREENPEACE-International abliefert. Hier besteht die Gefahr, daß das Council hinsichtlich der Stimmberechtigung zu einem \"white man´s club\" wird. Aus diesem Grund werden für Nicht-OECD-Länder bezüglich der finanziellen Voraussetzungen bei der Aufnahme anderer Kriterien herangezogen werden.
Für diesen Aufgabenbereich wird die sogenannte \"Voting Status Review Group\" verantwortlich sein, ein eigenes Gremium, welche die Stimmberechtigung der einzelnen Länder in dieser Richtung überprüfen wird; in weiterer Folge werden dann auch die bereits stimmberechtigten Länder überprüft werden.
Die Entscheidungsfindung ist nicht so kompliziert, wie sie vielleicht klingen mag. Wesentlich dabei ist, daß die gesamte Entscheidungsfindung auf dem Konsens beruht, weshalb umfangreiche Gespräche, Diskussionen und Konsultationen notwendig sind.
Die Beschlüsse des Councils stellen die Rahmenbedingungen dar, innerhalb derer die einzelnen Kampagnen ablaufen sollen. Es muß also auf nationaler Ebene diskutiert werden, welche regionalen Probleme nun tatsächlich anfallen und welche für konkrete Aktionen ausgewählt werden sollen. Dabei spielen auch die unterschiedlichsten innerstaatlichen Konstellationen eine Rolle, die politische Situation, die Sensibilität der Öffentlichkeit gegenüber bestimmten Themen, etc.
GREENPEACE-ÖSTERREICH ist beim Council-Meeting durch Florian Faber vertreten und hat auch Stimmberechtigung. Es kann somit seinen Einfluß in dieser internationalen Organisation geltend machen und so einen wichtigen Beitrag zur Rettung der Erde vor der Zerstörung beitragen.
GREENPEACE besitzt ein Labor-Flußschiff: Beluga (EU, Great Lakes)
sowie folgende seetüchtige Schiffe:
Gondwana (eistauglich, Antarktis)
GREENPEACE (Nordamerika, Nuclear Free Seas)
Moby Dick (Nordsee, Ostsee)
Rainbow Warrior (Süd-Pazifik)
Sirius (Mittelmeer, Nordsee, Ostsee)
Vega (Süd-Pazifik)
Solo (Nordsee)
Außerdem sind zwei Helikopter an Bord des Antarktisschiffes Gondwana im Einsatz.
GREENPEACE-Vertreter haben offiziellen Beobachterstatus bei:
UNO, IWC (Int.Walfangkommision), LDC (London Dumping Conference), Oslo Konvention, IUCN (Int.Union for Conservation of Nature), Robben-Kontrollausschuß, CITES (Washingtoner Artensschutzabkommen), EG, Antarktis-Konferenz.
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