Phosgen ist eine Kohlenstoffdichlorid-Verbindung (Carbonylchlorid) mit der in der Abbildung ersichtlichen Strukturformel. Es besitzt eine Dichte von 1,27 g/cm3 und einen niedrigen Siedepunkt von 8,2°C. In 1 Liter Wasser bildet sich bei 20°C rund 6,37 g Phosgen, dort zersetzt es sich jedoch über den Prozess der Hydrolyse in CO2 und Salzsäure.
Alle chemischen Substanzen, und damit auch chemische Kampfstoffe, besitzen eine so genannte CAS-Nummer. CAS ist die Abkürzung von Chemical Abstract Service mit Sitz in Ohio/USA. Die CAS-Registriernummer von Phosgen lautet: 75-44-5
Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) von Phosgen beträgt: 0,4 mg/m3. In der chemischen Industrie besitzt Phosgen u.a. eine große Bedeutung bei der Kunststoffproduktion, so beispielsweise bei der Synthese von Polyurethanen.
Toxizität
Die Tabelle gibt eine kurze Übersicht über die Wirkung des Kampfstoffs auf den Menschen:
LD50
LCt50
ICt50
12
3,2
1,6
LCt50 = tödliche Konzentration für 50% der Opfer (in mg pro Liter für die Dauer von 1 Minute)
LD50= tödliche Dosis für 50% der Opfer (in mg pro kg Körpergewicht)
ICt50 = Handlungsunfähigkeit (englisch: Incapacity), Konzentration mal Einwirkzeit für 50% der Opfer (in mg pro Liter Luft für die Dauer von 1 Minute)
Die Schwellenkonzentration, also die Konzentration, bei der erste Reaktionen beim Menschen auftreten, beträgt ...... mg Phosgen pro Liter Luft.
Wirkungen auf den Menschen
Die wichtigste Wirkung von Phosgen auf den Menschen besteht in der Reaktion mit Wasser, z.B. in der Lunge, zu Salzsäure und Kohlendioxid. Außerdem werden eine Reihe von Stoffwechselenzymen blockiert. Die ersten Vergiftungssymptome zeigen sich in Tränenreiz, Husten und Atemnot. Der Tod kann erst viele Stunden später durch ein Lungenödem und einen Herzstillstand eintreten.
Bei der Entstehung eines Lungenödems kommt es zu Wasseransammlungen in den Lungenbläschen, wodurch die Sauerstoffaufnahme in den Körper so behindert wird, dass es zum Erstickungstod kommt. Im Einzelnen kommt es zu den folgenden klinischen Symptomen bis hin zum Tod:
Leichte Symptome
relativ schnell Tränenreiz
Husten
Reizerscheinungen der oberen Atemwege
Schwerwiegende Symptome
Atemnot bis hin zum Atemversagen
Lungenödem
Einblutungen in die Lunge
Herzversagen
Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen für Fachpersonal bzw. Militärs
Derartige ABC-Schutzanzüge und -masken sind aber auch für gut trainierte Menschen nur eine begrenzte Zeit zu tragen. Bei der Bundeswehr gilt als Richtwert für das Tragen der ABC-Schutzanzüge eine Zeit von einigen Stunden. Die ABC-Schutzmasken (Gasmasken) erfordern dazu eine hohe Atemkraft, die auch nur eine begrenzte Zeit aufzubringen ist. Außerdem müssen die Filter je nach Konzentration des Giftes nach einigen Stunden erneuert werden. Die verwendeten Filter schützen mittlerweile gegen praktisch alle bekannten Chemiewaffen. Für den Einsatz in besonders stark kontaminierten Gebieten werden sehr schwere ABC-Vollgummischutzanzüge ohne Wasseraustausch nach außen getragen. Dabei ist zusätzlich eine Sauerstoffversorgung als Vollatemschutz zu verwenden. Diese können auch von trainierten Menschen nur maximal 1-2 Stunden getragen werden.
Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
Es muss in aller Deutlichkeit festgestellt werden, dass es für den einzelnen Bürger praktisch keine Schutzmaßnahmen gegen den unerwarteten Einsatz chemischer Kampfstoffe gegen die Zivilbevölkerung gibt. Maßnahmen lassen sich erst nach dem Eintreten eines derartigen Anschlags durchführen. Eine effektive Bekämpfung terroristischer Anschläge ist daher nur im Vorfeld, also in der Verhinderung, machbar. Auch der Einsatz einer ständig verfügbaren ABC-Schutzmaske (Gasmaske) verliert nach einigen Wochen ihren Sinn, da der auf die Maske einsatzbereit aufgeschraubte Filter durch die Luftfeuchtigkeit seine Wirksamkeit verliert!
Nachweismöglichkeiten
Für den Laien
Es ist nicht sinnvoll, dass sich Laien mit irgendwelchen Nachweisgeräten zum Nachweis von Phosgen (und anderer Giftstoffe) ausrüsten, da ein Einsatz gegen Zivilpersonen auf ohnehin völlig unvorbereitete Menschen treffen würden, mögen sie zu Hause oder sonst wo noch so viele Nachweisgeräte zur Verfügung haben. Und selbst wenn es einem entsprechend ausgerüsteten Laien gelingen würde, die eingesetzte Substanz zu identifizieren, hätte die Person dennoch kaum eine Möglichkeit, angemessene Schutzmaßnahmen oder gar therapeutische Maßnahmen zu ergreifen. Die Darstellung geeigneter Nachweismethoden finden Sie dennoch, und zwar des allgemeinen Interesses halber, unter Nachweis chemischer Kampfmittel.
Feuerwehr, Militär, Katastrophenschutz
Für eine erste und schnelle Analyse stehen spezielle sowie genormte Prüfröhrchen zur Verfügung. In den bestehenden Speziallabors, die u.a. mit einem Massenspektrometer und einem Gaschromatographen ausgerüstet sind, lassen sich nahezu alle chemischen Kampfstoffe, auch in geringen Mengen, nachweisen. Auch der Spürpanzer Fuchs der Bundeswehr ist in dieser Weise ausgerüstet. Die bei den Feuerwehren und anderen Institutionen des Zivilschutzes vorhandenen ABC-Erkundungskraftwagen sind ebenfalls mit einer Reihe von Geräten zum Nachweis von chemischen Kampfstoffen ausgerüstet. Allerdings kann der zivile Erkundungskraftwagen kein Phosgen nachweisen. In chemischen Speziallabors, von denen es in Deutschland zum Nachweis von Phosgen eine größere Anzahl gibt, arbeiten u.a. Chemiker, Chemielaboranten oder Biologen mit den erforderlichen Fachkenntnissen. Die Darstellung derartiger Analyse- bzw. Nachweisgeräte, einschließlich des ABC-Fuchsspürpanzers und des ABC-Erkundungskraftwagens, finden Sie unter Nachweis chemischer Kampfmittel.
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