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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ziele der europäischen union



o Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
o Mitwirkung bei der Bewältigung internationaler Krisen,
o humanitäre Hilfe der EU in Drittländern,
o Vertreten gemeinsamer Standpunkte in internationalen Organisationen;
. Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
o Verwirklichung des Binnenmarktes (1993),
o Einführung der einheitlichen Währung (1999);

. Einführung der Unionsbürgerschaft;
. Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit);
. Erhaltung und Entwicklung des Gemeinschaftsrechts sämtlicher von den europäischen Institutionen erlassener Rechtstexte sowie der Gründungsverträge.
Am 12. Juni 1994 entschieden sich die Österreicherinnen und Österreicher bei einer Volksabstimmung mit 66 Prozent Zustimmung für den EU-Beitritt ihres Landes. Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union und damit der größten übernationalen Staatengemeinschaft mit 373 Million Menschen zwischen Kreta und dem Polarkreis. D.h. die EU ist weit größer als zum Beispiel die USA mit ihren rund 250 Millionen Bewohner.
15. Dezember 1995:Der Europäische Rat den 1. Januar 1999 als Termin für den Übergang zum \"Euro\". 1. Januar 1999 Der Euro wird offiziell eingeführt. Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien führen den Euro als offizielle Währung ein. Zum 1. Januar 2002 als allgemeines Zahlungsmittel in allen EU-Staaten außer Großbritannien, Schweden und Dänemark, beschlossen. Am 1. Februar 2003 trat der Vertrag von Nizza in Kraft. Einstimmige Beschlüsse sind in den meisten bedeutenden Angelegenheiten wie Vertragsänderungen oder der Aufnahme neuer Mitglieder in die Union die Regel. Bei Einstimmigkeitsbeschlüssen und den seltenen Beschlüssen mit einfacher Mehrheit haben alle Mitgliedstaaten je eine gleichgewichtige Stimme.
Wird jedoch mit qualifizierter Mehrheit beschlossen, sind die Voten je nach Landesgröße gewichtet. Dabei wird es auch bleiben, wenn gemäß dem Vertrag von Nizza weitere Politikbereiche für Mehrheitsentscheidungen geöffnet werden. Allerdings setzt der Vertrag für diese Mehrheitsbeschlüsse neue Hürden: Nicht nur die Stimmenmehrheit von 62 Prozent muss gewährleistet sein, auch die Mehrheit der Länder muss zustimmen. Wenn ein Land dies beantragt, muss zusätzlich geprüft werden, ob die zustimmenden Länder insgesamt auch ein Mehrheit der EU-Bevölkerung ausmachen. Dies soll verhindern, dass bevölkerungsreichen Länder automatisch eine Mehrheit erzielen.
Die Integration der ost- und mitteleuropäischen Beitrittsländer in die Europäische Union ist das Mammutprojekt der Gemeinschaft für die nächsten Jahre. Zwölf Staaten haben die Mitgliedschaft in der EU beantragt, davon zehn aus Osteuropa. Auf dem Gipfel in Kopenhagen einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU mit zehn Anwärter-Staaten über deren Aufnahme in die Europäische Union. Zum 1. Mai 2004 werden Polen, Ungarn, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern und Malta aufgenommen. Mit der Türkei sollen Ende 2004 Gespräche über einen Beitritt beginnen. Ab 2008 könnten außerdem Rumänien und Bulgarien dazukommen. Die Beitrittsländer versprechen sich von der Zugehörigkeit zur EU einen wirtschaftlichen Aufschwung. Dagegen fürchten die jetzigen EU-Grenzregionen unabsehbare Folgen für den angespannten Arbeitsmarkt.

 
 

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