Wi. und Recht: jede WiPol. Maßnahme muß in der Rechtsordnung begründet sein. Wirtschaft braucht eine rechtliche Rahmenordnung, die der Staat schafft = rechtl. Fundament.
Bsp.: Gewerbefreiheit: ist die rechtliche Voraussetzung für die freie Konkurrenz.
Dort, wo Fehlentwicklungen in der Wirtschaft auftreten, muß der Staat intervenieren.
Bsp.: Kartellbildung: der Staat muß hier die Vertragsfreiheit einengen, weil sie sonst mißbraucht wird.
Die Wi.Verfassung ist die Rechtssphäre einer Wirtschaft, es gibt einen steten Streit zwischen Ökonomen und Juristen um ihren Umfang:
Ökonomen: Wi.-Verf. = alle rechtsverbindlichen Normen für Ordnung und Ablauf der Wirtschaft(sie ist besser).Sie umfaßt auch Handelsbräuche.
Juristen: Wi.-Verf.= lediglich die Teile der politischen Verfassung, die sich mit der Wirtschaft befassen
Die Wi.-Verf, ist wandelbar, sie enthält:
Verfassungsgesetze, die für Wi. relevant.
Einfache Gesetze, die für die Wirtschaft relevant sind
Handelsbräuche: allgemein oder branchengebunden.
Bsp.: INCOTERMS (international commercial terms), sie sind eine Aufstellung von allgemeinen, international gültigen Handelsbräuchen
Judikatur
Die Wirtschaftsverfassung enthält grundlegende Normen für den Aufbau und Ablauf des Wirtschaftssystems, sie klärt, wie gelenkt werden soll. Sie ist das rechtliche Fundament der Wi. eines Landes ==> rechtsverbindliche Entscheidungen des Staates, welche Ordnungsform die Wirtschaft haben soll.
Wirtschaftssystem: eher ein historischer Begriff (Bsp.: Merkantilismus).
Wirtschaftsordnung: Bezeichnung für das jeweilige Koordinationsprinzip (siehe Mikro).
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