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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Politik

Euro

Wipo – lernpaper



Die Flagge: Kranz aus 12 goldenen, fünfzackigen Sternen auf dunkelblauem Grund
Die Zahl 12 ist ein altes Sinnbild für Vollkommenheit
Der Kreis stellt die Einigkeit der europäischen Völker dar



Die Hymne:

...ist \"An die Freude\" (aus Beethovens neunter Symphonie)
...steht für Freiheit, Gemeinschaft und Frieden zwischen den Bürgern der EU



Die EU-Länder:

Gründung: Belgien, Luxemburg, Niederlande, Deutschland, Frankreich, Italien


1973: Dänemark, Großbritannien, Irland


1981: Griechenland


1986: Portugal, Spanien


1995: Finnland, Österreich, Schweden

2004: Polen, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern, Malta, Slowenien, Ungarn, Slowakei


(Osterweiterung)



Der Europa-Zug: (€uro-Express) – Die Idee vom geeinten Europa...

1951 – Paris – Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
1957 – Rom – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – Zollunion

1993 – Maastricht – Wirtschaftsunion
1999 – Brüssel – Währungsunion

1999 – Berlin – Agenda 2000
1. Vorbereitungen für die Osterweiterung

2. Reformen in der Agrarpolitik
2000 – Nizza – Die EU-Charta der Grundrechte
à Sie enthält im Wesentlichen die Grundrechte der Verfassung der Mitgliedsstaaten
Die Säulen der EU:

Die Europäische Gemeinschaft

Außen- und Sicherheitspolitik

Innen- und Justizpolitik

Unionsbürgerschaft

Friedenssicherung



Zoll- und Binnenmarkt



Stärkung vom Demokratie und Menschenrechten


Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, Menschenhandel, Drogen- und Waffenhandel

Agrarpolitik


Zentralgesteuertes Kommunikationsnetz

Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden


Handelspolitik

Gemeinsame Standpunkte und Aktionen

Europäisches Polizeiamt


Verkehrspolitik

Langfristig: Gemeinsame Verteidigungspolitik



Außengrenzen



Währungspolitik



Bildung, Jugend und Kultur



Gesundheitswesen



Verbraucherschutz



Umwelt



Entwicklungszusammenarbeit



Wettbewerbsregeln



Einwanderungs- & Asylpolitik



Forschung



Die EU-Organe:

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
à besteht aus Fachministern (Agrarminister, Rat der Finanzminister, Rat der Verkehrsminister)
à Gründung am 1. Juli 1967
à Gesetze für die EU werden hier beschlossen, braucht aber häufig die Zustimmung vom
Europäischen Parlament. Kompromisse mit dem Parlament und der Kommission sind das Ziel!

Die Europäische Kommission
à Hüterin der Verträge, achtet auf das Einhalten der vertraglichen Pflichten der Mitgliedsstaaten.

à Gründung am 1. Mai 2004
à 25 Kommissare (1 Kommissar pro EU-Staat) à unabhängig und nur Europa verpflichtet
à Es werden Vorschläge für die Gesetze erarbeitet.
Das Europäische Parlament
à 732 Abgeordnete vertreten die Bürger Europas (Anzahl pro Land hängt von Einwohnerzahl ab!)
à In vielen Bereichen wird hier gleichberechtigt neben dem Rat über EU-Gesetze entschieden.
à Entscheid über den Haushalt der EU – kontrolliert die Arbeit von Kommission und Ministerrat.
à Wahl der Abgeordneten alle 5 Jahre / Amtszeit des Präsidenten beträgt 2 ½ Jahre.
à Zustimmung des Parlaments ist für den Beitritt in die EU notwendig...
Der Europäische Rat

à Der Gipfel – Wegweiser der EU
à Verantwortlich für entscheidende Änderungen in der Politik und in der EU
à Staats- und Regierungschefs treffen sich 2x jährlich mit dem Kommissionpräsidenten
à Leitlinie und allg. Ziele der europäischen Politik werden festgelegt. – Beschlüsse sind Aufträge

für den Ministerrat.
Die Europäische Zentralbank (EZB)
à Seit dem 1.1.1999 übernimmt sie alle Funktionen einer unabhängigen Bank.
à Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisstabilität in Europa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
à Rechtssprechungsorgan der EU – Sitz in Luxemburg
à Ziel und Aufgabe ist die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der
Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft und den Organen der EU zu sichern.
à Jedes EU-Mitgliedsland hat einen Richter, 8 Generalanwälte (à unterstützen das Gericht)
à Rechtshüter sind für 6 Jahre im Amt, teilweise Neubesetzung nach 3 Jahren
à Alle Personen müssen die Gewähr für die Unabhängigkeit der EuGH bieten. (unparteiisch sein)


Zusammenarbeit der Organe:

Kommission à [Vorschläge] à Ministerrat

Ministerrat à [Entscheidungen] à Kommission
Parlament à [Mitentscheidung, Anhörung, Beschlüsse] à Ministerrat

Ministerrat à [Mitentscheidung, Anhörung, Beschlüsse] à Parlament
Parlament à [Bestätigung bzw. Zwang zum Rücktritt, Anfrage, Kontrolle] à Kommission

Voraussetzungen für den Beitritt:

Aufbau eines demokratischen Staates
Fähigkeit und Bereitschaft die gemeinsamen Vorschriften und Maßnahmen der EU durchzuführen.
Einführung der Marktwirtschaft
Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU standzuhalten.
Fähigkeit der EU zur Aufnahme neuer Mitglieder

 
 

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