Die Geschichte hat immer wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Notenbank unabhängig ist. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der staatliche Druck auf die Nationalbank so verschärft, dass der Finanzminister nach Bedarf die Notenpresse in Bewegung setzen konnte. Dadurch verschlechterte sich die Währungssituation besonders dramatisch im Zuge des Krieges 1859. Die Öffentlichkeit forderte vom Staat die Unabhängigkeit der Notenbank, die schliessslich durch das Notenbankgesetz des Jahres 1862 hergestellt wurde. Trotzdem kam es zu wiederholten finanziellen Inanspruchnahme der Notenbank durch den Staat.
Deswegen wurde das Notenbankgesetz 1955 geschaffen. Das mehrere Vorschriften enthält, um die Unabhängigkeit der Notenbank zu gewährleisten. Durch die NBG-Novelle 1998 wurde im Sinne der Unabhängigkeit festgeschrieben, dass bei der Verfolgung der Ziele der ESZB weder die OeNB noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von der Europäischen Gemeinschaft oder einer ihrer Regierungen einholen oder entgegennehmen darf.
|