Die Lebensmittelindustrie und das Lebensmittelhandwerk müssen, wenn sie ihre Bio-Produkte mit einem Zeichen eines anerkannten Öko-Anbauverbandes oder dem Öko-Prüfzeichen kennzeichnen lassen wollen, die Richtlinien der ArbeitsGemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL) erfüllen. Diese Rahmenrichtlinien haben das Ziel, die Bio-Lebensmittelproduktion so zu gestalten, dass ein größtmögliches Maß an Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Sozialverträglichkeit und Verbraucherschutz realisiert wird.
In den Richtlinien der AGÖL wird auch geregelt, welche Zutaten, die nicht von der Landwirtschaft kommen, für die Verarbeitung pflanzlicher Lebensmittel eingesetzt werden dürfen. Das sind nicht sehr viele: Neben 36 Zusatzstoffen, dürfen einige technische Hilfsstoffe, natürliche Aromen sowie Enzyme und Starterkulturen aus gentechnikfreier Produktion verwendet werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch unabhängige Kontrolleure überprüft.
Die Produktion von Öko-Lebensmitteln ist sehr aufwendig. Achtet sie doch in besonderer Weise auf eine hohe Qualität der Ausgangsstoffe und auf den Erhalt natürlicher Inhaltsstoffe. Hier einige Beispiele dafür:
Bio-Molkereien verzichten bei der Sahneproduktion auf künstliche Verdicker und Gelatine und müssen stattdessen mit technischen Verfahren das hohe Aufrahmvolumen sicherstellen. Dass \"weniger oft mehr ist\", beweißt auch der Bio-Bäcker, der statt Fertigmischungen selbst gemachten Sauerteig einsetzt und so mehr Zeit in die Produkte investiert. Bio-Keltereien setzen beim Pressvorgang der Früchte keine Enzyme ein und nehmen damit geringere Ausbeuten in Kauf. Den Öko-Säften werden keinerlei Zusätze, wie Antioxidanisen, beigemischt. Ein Bio-Fleischer macht Zusatzstoffe durch einen höheren Anteil an Magerfleisch überflüssig. Da die Tiere meist mit selbstproduzierter Öko-Pflanzenkost ernährt werden, viel Bewegung haben und nicht mit Hilfe von Wachstumsförderern unnatürlich schnell hochgemästet werden, enthält Bio-Fleisch deutlich weniger Wasser als konventionelles und ist intensiver gefärbt.
Der Öko-Bier-Hersteller darf weder geschwefelten Hopfen, noch Eiweißstabilisierungsmittel einsetzen, die übrigens nach dem Reinheitsgebot erlaubt sind. Als Bindemittel setzt der Öko-Eis-Hersteller nur Eigelb ein, während konventionelle Eishersteller industriell gefertigte Bindemittel verwenden. Öko-Apfel-Eis ist oft nicht - wie gewohnt - grün, sondern dunkelgelb. Das kommt daher, dass er keine Farbstoffe und keine geschwefelten Äpfel aus der Konserve einsetzt, sondern frische Öko-Äpfel. Ins Öko-Eis gehören nämlich keine künstlichen Aromen, Eispulver und sonstige Zusatzstoffe.
Wenn auch die EG-Bio-Verordnung und vor allem die AGÖL-Rahmenrichtlinie den Öko-Verarbeiter in seinen Möglichkeiten deutlich einschränken, profitiert letztendlich der Verbraucher von diesem ökologischen Engagement: Die hochwertigen Öko-Erzeugnisse ermöglichen vielen Allergiekranken Menschen, beschwerdefreier zu leben, und Gesunden die Chance zu einer guten Gesundheitsvorsorge.
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