1992 unterzeichneten die zwölf Mitgliedsstaaten in Maastrich den "Vertrag" über die Europäische Union. Aus der EG wurde die EU. Dabei wurden die Zuständigkeitsbereiche der EU ausgedehnt und die Bedingungen und der Zeitplan für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) festgelegt.
1993 trat der Binnenmarkt der EU mit seinen vier Freiheiten (freier Verkehr von Personen, Wahren, Dienstleistungen und Kapital) in Kraft. Er ist allerdings noch nicht vollendet.
1994besteht zwischen den EFTA-Staaten und der EU ein Abkommen über den "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR).
1997 unterzeichnen die 15 Mitgliedstaaten der EU den Vertrag von Amsterdam. Er revidiert den Vertrag von Maastrich vor allem in den Bereichen Innen- und Rechtspolitik, Sozial- und Beschäftigungspolitik, Außen- und Sicherheitspolitik. Unter anderem wird die Mitentscheidungskompetenz des Europäischen Parlamentes erweitert.
In der "Agenda 2000 - Eine stärkere und erweiterte Union" beschreibt die Kommission die Entwicklungsperspektiven der EU und ihre Politik nach der Jahrtasendwende.
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