Die Teilzeitarbeit ist eine regelmäßige, freiwillige Arbeit, welche im vergleich zur Vollbeschäftigung weniger Arbeitsstunden voraussetzt. Die jetzige Regierung unter Gerhard Schröder fährt den Kurs die Arbeitszeitflexibilisierung zu unterstützen, nicht nur als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit.
Es wurde ein Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge verabschiedet, welches am 1.1.2001 in Kraft getreten ist. Ziel dieses Gesetzes ist es die Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
Arbeitgeber sollen auch Arbeitnehmern in leitenden Positionen, im Rahmen des Gesetzes, Teilzeitarbeit ermöglichen. Bei Stellenausschreibungen muss diese Stelle, sofern sie sich eignet, auch als Teilzeitstelle ausgeschrieben werden. Ein Arbeitnehmer, der länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist, kann verlangen, dass seine Arbeitszeit reduziert wird. Er hat diesen Wunsch 3 Monate vor dem gewünschten Termin geltend zu machen. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch zustimmen, sofern nicht betriebliche Gründe dem entgegen sprechen. Betriebliche Gründe wären eine erhebliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufes, der Sicherheit oder die Verursachung erheblicher Kosten. Sollte sein Wunsch abschlägig beschieden werden, hat er frühestens nach Ablauf von zwei Jahren die Möglichkeit seinen Antrag zu wiederholen.
Festangestellte Teilzeitkräfte dürfen gegenüber den Vollzeitkräften nicht benachteiligt werden. Sie erhalten den gleichen Stundenlohn und kommen in den Genuss der üblichen Sozialleistungen.
Diese Vereinbarungen gelten bei einer Betriebsstärke von mehr als 15 Arbeitnehmern.
Teilzeitarbeit wird vom Arbeitsamt wie nachfolgend beschreiben: \"Teilzeit ist ein regelmäßiges, unbefristetes und freiwillig eingegangenes Beschäftigungsverhältnis, das sich von anderen Beschäftigungsverhältnissen durch eine kürzere Arbeitszeit von 1% bis 99% unterscheidet\".
Die bekanntesten Formen der Teilzeitarbeit sind: Nicht arbeiten nach manchen Werktagen, Verkürzung der Arbeitszeit von Montag bis Freitag, Verkürzung der Arbeitszeit nur an manchen Arbeitstagen, manchmal auch Schichten von wenigen Stunden. Bei Teilzeitarbeit im wöchentlichen Wechsel wechselt immer zwischen einer Woche Arbeit und einer Woche Freizeit.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung kann die Arbeitsbeziehung genau wie bei der Vollzeitbeschäftigung langfristig sein, jedoch kann eine Teilzeitbeschäftigung auch von kurzer Dauer sein, welches bei der Vollzeitbeschäftigung seltener in Frage kommt. Die Mitarbeiter im Teilzeitmodell haben daher genauso Anspruch auf eine Gehalt und einen entsprechenden Urlaub.
Teilzeitmodelle werden insbesondere in den Dienstleistungsbereichen, Handel und Verwaltung, aber in zunehmendem Maße auch in der Produktion angewendet.
Die Teilzeitarbeitsbranche ist für manche zu einem Sprungbrett für den Widereinstieg in eine dauerhafte Beschäftigung geworden.
Die Betriebe gewinnen durch Leiharbeiter mehr Flexibilität und Handelsspielraum in ihrer Personalwirtschaft. Sie können bei Personalmangel, welche durch Kranke, Schwangere oder große Aufträge entstanden sind, schneller und eine einfachere Lösung finden.
Die Arbeitnehmer sind durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschützt. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie das Lohnfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz sowie das Schwerbehindertengesetz.
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