2.1 Historische Entwicklung
1.) Einzelunternehmen (als eine Person auftritt)
2.) mehrere Personen (gemeinsame Finanzierung)
3.) Teilung in Finanzierer und Mitarbeiter (KG, stille Gesellschaft)
4.) Trennung Finanzierung und Führung (Gesetze schützen Geldgeber)
2.2 Kriterien der Auswahl
* Haftung (Risiko, Gewinnteilung)
* Leitungsbefugnis (Bei AG: Aktiengeber nicht Geschäftsführer)
* Finanzierungs-, Kreditmöglichkeit
* Aufwendung für die Rechtsform
* Gründungskosten (Unterschied AG, Ges. m. b. H.)
* Steuer
* Publizierung (AG ist verpflichtet Geschäftsbericht zu veröffentlichen)
2.3 Übersicht über die Rechtsformen
* Einzelunternehmen (z.B.: Schuster)
* Personengesellschaft
* Gesellschaft bürgerlichen Rechts
* Offene Erwerbsgesellschaft OEG
* Offene Handelsgesellschaft OHG
* Kommanditgesellschaft
* Stille Gesellschaft
* Kapitalgesellschaft
* Aktiengesellschaft AG
* Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ges. m. b. H.
* Mischformen und Doppelgesellschaften
* Ges. m. b. H. und Co. KG
* Doppelgesellschaften
* Produktions- Kapitalgesellschaft
* Vertriebs- Personengesellschaft
* Genossenschaften
* Öffentliche Betriebe
2.4 Einzelunternehmen
* ursprüngliche Form und überwiegender Teil der Unternehmen
* alleinige Leitungs- und Entscheidungsbefugnis
* Vorteile
* geringe Gründungskosten
* steuerlich günstig
* gute Kreditwürdigkeit
* Nachteile
* unbeschränkte Haftung
2.5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts
* keine Rechtspersönlichkeit
* Zusammenschluß mehrerer Personen zur Verfolgung eines Erwerbszwecks
* Gründung erfolgt auf Basis eines formlosen Vertrags
z.B.: ARGE
Ärztepraxis
Interessengemeinschaft
2.6 Offene Handelsgesellschaft OHG
* zum Betrieb einer Vollhandelsgesellschaft
* Name mindestens eines Gesellschafters
* Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrages
* Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschafter begründet
* Vorteile
* breite Haftungsbasis
* kostengünstige Rechtsform
* Mitarbeit aller Gesellschafter
* Nachteile
* hohes Risiko, da jeder für den anderen mithaftet
2.7 Offene Erwerbsgesellschaft OEG
* auch für Nichtvollkaufleute
* sonst wie OHG
2.8 Kommanditgesellschaft KG
* besteht aus
* Komplementär (wirklicher Unternehmer)
* haftet unbeschränkt
* Kommandist (Gönner)
* meist Kapitalgeber
* haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einlage
* muß im Handelsregister eingetragen werden
* Gewinnteilung soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden
* Vorteile:
* geringer Gründungsaufwand
* günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung
* keine laufende Kosten für die Rechtsform
* einfache Besteuerung
* Nachteile
* Vollhaftung des Komplementäres
2.9 Stille Gesellschaft
* = Innengesellschaft
* Unterschied zum Darlehen
* Darlehen ist mit festgelegtem Zinssatz
* Stiller Gesellschafter bekommt nur Gewinnanteil
* echte stille Gesellschaft
* am Geschäftserfolg nicht am Geschäftsvermögen beteiligt
* Gewinnanteile unterliegen KEST
* unechte stille Gesellschaft
* am Geschäftserfolg und am Geschäftsvermögen beteiligt
* Einkünfte daraus gelten als \"Einkünfte aus Gewerbebetrieben\"
* Vorteile
* günstige Form der Fremdfinanzierung
* kein offenes, erkennbares Geschäftsverhältnis
2.10 Juristische Person
* Eine rechtlich geregelte Organisation
* ist rechtsfähig
* ist Träger von Rechten und Pflichten
* kann erben
* kann im eigenen Namen klagen und geklagt werden
* ist nicht deliktfähig, kann also nicht strafrechtlich verfolgt werden
2.11 Aktiengesellschaft AG
* ist juristische Person
* Einlage der meist vielen Gesellschafter (Aktie) => zerlegtes Grundkapital
* Gründung
* relativ hoher Zeitaufwand
* nicht unbeträchtliche Kosten
* Gesellschaftsvertrag heißt Satzung
* für Gründung sind mindestens zwei natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung. Spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft ist möglich.
* Grundkapital
* mindestens 1 Mio öS
* durch Aktien im Nennwert
* Aufsichtsrat
* auch Arbeitnehmervertreter
* Überwachung der Geschäftsführung
* Bestellung und Abberufung des Vorstandes
* Prüfung des Jahresabschlusses
* Vorstand
* Geschäftsführung meist mit detailliertem Vertrag
* Aufstellen des Jahresabschlusses
* Gewinnverwendungsvorschlag
* Informationspflicht zum Aufsichtsrat
* Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist
* Unverzögerliche Beantragung des Konkurs und Ausgleichverfahrens
* Aktie
* Inhaberaktie (Stammaktie) - Inhaber nicht namentlich genannt
* Namensaktie (Stammaktie) - Auf Namen genannt
* Vorzugsaktie:
* bevorzugte Gewinnausschüttung
* meist ohne Stimmrecht
* Verbunden mit Aktie ist der Gewinnanteilschein (Coupon)
* mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt
* Hauptversammlung
* einmal jährlich alle Aktionäre
* Aufgaben:
* Wahl des Aufsichtsrates
* Beschlußfassung über Gewinnverteilung
* Entlassung des Vorstandes, und des Aufsichtsrates
* Beschlüsse über Satzungsänderungen
* Stimmrecht ist eine Stimme pro Aktie
* Gestaffelte Minderheitenwahl
* Vorteile
* breite Finanzierungsbasis
* gute Kontrollmöglichkeiten durch die verschiedenen Organe
* größtmögliche Trennung von Leitung und Eigenkapital
* international gebräuchlich
* Dynamik der Börse
* Nachteile
* nur für große Gesellschaften geeignet
* Doppelbesteuerung
* hohe Kosten (Gründung, Versammlungen, Publikationen)
* Schwerfälligkeit der Organisation
2.12 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ges. m. b. H.
* Geschäftsführer - handelsrechtlich
* im Handelsregister eingetragen
* meist mit detaillierten Vertrag
* mit Privatvermögen haftbar
* gesetzliche Rechte und Pflichten
* leitet das Unternehmen
* Gesellschafterversammlung
* Prüfung des Rechnungsabschlusses
* Verteilung des Gewinns
* Bestellung des Geschäftsführers
* Aufsichtsrat
* Stammkapital größer als 1 Mio öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter
* ist juristische Person
* relativ jung, künstliche Form der Gesellschaft
* relativ geringer Gründungsaufwand
* Stammkapital mindestens 500.000 öS
* kann vertraglich ähnlich wie AG organisiert werden
* mindestens zwei Gründer, später ist Einmanngesellschaft möglich
* 25% ist Sperrminderheit
* Haftung
* beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
* zusätzliche Haftungsbasis der Gesellschafter
* Finanzierung
* Übliche Eigen- oder Fremdfinanzierung
* Kapitalherabsetzung nur bei vorhergehender Handelsregisteranmeldung und öffentlicher Bekanntmachung.
* Vorteile
* Haftung
* Finanzierung
* geringer Aufwand gegenüber AG
* einfache Gründung
* leichte Überschaubarkeit
* für kleinere Unternehmen mit schlechter Kapitalbasis
* für Tochterunternehmen
* Nachteile
* Doppelbesteuerung
* Fremdfinanzierung bei Kleinunternehmen
* Bonität beschränkt
2.13 Ges. m. b. H. & Co. KG
* ist eine KG mit Ges. m. b. H. als Komplementär
* es kann einziger Kommandist auch einziger Gesellschafter der Ges. m. b. H. sein
* Vorteile
* Haftungsbeschränkung
* Ges. m. b. H. darf sich eines außenstehenden gewerberechtlichen Geschäftsführers bedienen, daher ist ein Befähigungsnachweis der Gesellschafter nicht erforderlich
* leichtere Regelung der Nachfolgenschaft
* keine Doppelbesteuerung der Personengesellschaft
* Nachteil
* Mangelndes Vertauen der Kreditgeber und der Kunden
1. Variante: Mitglieder der Ges. m. b. H. sind
mit den Kommandisten identisch
Praktisches Ergebnis: Einheitliche Gesellschaft mit eigenariger Rechtsform
2. Variante: Das einzige Mitglied d. Ges. m. b. H. ist zugleich einziger Kommandist
Praktisches Ergebnis: Einmann-Unternehmen mit Rechtsform einer Gesellschaft
2.14 Genossenschaft
* nicht geschlossene Mitgliederzahl
* wirtschaftlicher Verein und juristische Person
* Generalversammlung
* Aufsichtsrat
* Vorstand
* Haftung (auch unbeschränkt möglich)
* breite Finanzierungsbasis
* nachteilig sind Prüfungskosten
2.15 Öffentliche Betriebe
* Unterschied nach Zielsetzung
* Erwerbsbetriebe
* Betriebe nach dem Kostendeckungsprinzip
* Zuschußbetriebe
* Betriebe in privatrechtlicher Form
* Beteiligungen ÖIAG
* teilweise privatisierte Betriebe ÖMV
* indirekt verstaatlichte Betriebe (über Bank)
* Betriebe in nicht privatrechtlicher Form
* ohne eigene Rechtspersönlichkeit
* Müllabfuhr, Wirtschaftshof
* Post, ÖBB, Bundesforste
|