Gründe für die Unterscheidung /
. Systematisierung (schauen welche Dinge zusammengehören)
. Zuständigkeit ( Vollzug von privaten Recht (Gerichte auch Strafrecht); Vollzug von öffentlichem Recht (Verwaltungsbehörden))
. Kompetenzverteilung (Aufteilung der Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern, Bund - privat, Land (Bund) - öffentlich)
Abgrenzungsmethoden
. Interessentheorie
. Subjektionstheorie: (Über-(Unter)ordnung - öffentlich; gleichrangig - privat)
. Subjektstheorie: Bescheid/Verordnung; wenn jemand Hoheitlich auftritt - öffentlich d.h. mit Staatsgewalt auftreten - Instrumente: Bescheid, Verordnung, Gesetzte, Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt ( D.s. alle Polizeimaßnahmen); privat: Vertrag, Beschluß, Gesellschaftsrecht,
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