Ich halte heute ein Referat über die politischen Änderungen im Jahr 2004. Im Jahr 2004 wird sich so einiges für alle Bürger verändern, wenn auch nicht immer zum Guten… Es beginnt schon alles bei der neuen Steuerreform. Durch das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform sinkt der Eingangssteuersatz von 19,9 auf 16%, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45%. Der Grundbetrag, bis zu dessen Summe keine Steuern zu zahlen sind, wird von 7.235€ auf 7.664€ erhöht.
Bei der Pendlerpauschale konnte bisher bis zehn Kilometer Arbeitsweg 36 Cent und ab zehn Kilometer 40 Cent bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber ab diesem Jahr wird die Pauschale für alle Pendler auf 30 Cent gekürzt. Bei der Eigenheimzulage liegt die Grundförderung ab diesem Jahr für acht Jahre bei maximal 1.250 Euro pro Jahr, und für jedes Kind gibt es pro Jahr 800 € zusätzlich. Bisher lag die Grundförderung beim Erwerb oder Neubau maximal 2.556 Euro, beim Erwerb eines Altbaus die Hälfte – also 1.
278. Die Kinderzulage betrug 767 pro Kind. Die Tabaksteuer wird um 1,2 Cent pro Zigarette am 1.März erhöht. Später folgen zwei weitere Erhöhungen. Steueramnestie: Reuige Steuersünder, die ihr Schwarzgeld nach Deutschland zurückbringen, können bisher nicht deklarierte Einnahmen aus der Zeit zwischen 1993 und 2002 zu 25 % nachversteuern.
Hedgefonds: Privatanleger könne aus in Deutschland in hoch riskante Hedgefonds investieren. Diese Fonds spekulieren mit Optionen und Termingeschäften, die Wetten auf künftige Entwicklungen sind. Solarstrom: Die Förderung von Solarstrom wird auch nach dem Auslaufen des 100 000-Dächer-Programms fortgesetzt. Die Neuregelung von Januar an sieht vor, dass Strom aus Solaranlagen künftig mit mindestens 45,7 Cent/Kilowattstunde vergütet wird. Sorgerecht: Auch Väter eines nicht ehelichen Kindes, die einst mit Mutter und Kind zusammenlebten, sich aber vor 1. Juli 1998 getrennt haben, können künftig das Sorgerecht erhalten.
Künftig kann der Vater einen Antrag stellen: Das Familiengericht kann die Einwilligung der Mutter ersetzen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl gilt. Gesundheit: o Die Zuzahlung zu Medikamenten und Hilfsmitteln (etwa Hörgeräte oder Rollstühle) beträgt künftig generell zehn Prozent, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Kostet ein Präparat aber weniger als fünf Euro, muss es der Kassenpatient komplett selber bezahlen. Keine Erstattung gibt es für nicht verschreibungspflichtige Präparate und solche, die überwiegend zur Verbesserung des Wohlbefindens dienen, etwa Appetit-Hemmer, Haarwuchsmittel, oder das Potensmittel Viagra. o Auch bei Heilmitteln und bei häuslicher Krankenpflege müssen die Patienten in die eigene Tasche greifen: Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Wer sich sechs Massagen verschreiben lässt, der muss also zehn Prozent der Masseur-Rechnung plus zehn Euro für die Verschreibung bezahlen.
o Für Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen gilt eine Grenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Dabei werden auch Miet- und Kapitalerträge eingerechnet. Bei chronisch Kranken – die bisher keine Zuzahlung kannten – liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent und damit halb so hoch. o Für Eltern verringern sich die Belastungsobergrenzen je Kind und Jahr um 3648 Euro, für den Ehepartner kommt noch ein Feibetrag von 4347 Euro hinzu. Bei Sozialhilfeempfängern orientiert dich die Belastungsgrenze am Regelsatz des Haushaltsvorstands. Ein chronisch kranker Sozialhilfebezieher muss also jährlich rund 36 Euro zuzahlen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. o Eine Praxisgebühr von zehn Euro wird fällig beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal, auch wenn es dabei nur um das Ausstellen eines Rezeptes geht. Das gilt auch für eine ambulante Krankenhaus-Behandlung. Bei Überweisung an einen Facharzt wird keine weitere Praxisgebühr fällig. Ebenso bei Kontrollbesuchen beim Zahnarzt, bei Schwangerschaftsvorsorge oder Schutzimpfung. o Über Bonusmodelle vieler Krankenkassen können sich Versicherte die Praxisgebühr allerdings ganz oder teilweise wieder zurückholen: Belohnt wird Gesundheitsbewusstes Verhalten, etwa die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder Fitness-Programmen oder der Erwerb des Sportabzeichens.
o Die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten beträgt zehn (bisher: neun) Euro pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Tage (bisher 14) im Kalenderjahr. Dieselben Kosten können noch einmal fällig werden, wenn der Patient anschließend in stationäre Rehabilitation geht. o Fahrtkosten zum Arzt – etwa mit dem Taxi- werden grundsätzlich nicht mehr von der Kasse übernommen. o Das Sterbegeld entfällt. o Brillengläser sind aus dem Zuschuss-Katalog der Kassen gestrichen, nur Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen bekommen noch etwas dazu.
o Zahnersatz wird bis Ende 2004 noch von den Kassen bezuschusst. Von 2005 an müssen die Versicherten diese Leistungen separat und aus eigener Tasche absichern. o In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen, von monatlich 3450 auf 3487,50 Euro (Ost und West). Wer als Rentner Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erhält, muss darauf unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Kassen- und Pflegebeiträge zahlen. o Die Versicherungspflichtgrenze (sie stellt die Einkommensobergrenze dar, bis zu der Beschäftige Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind) steigt von 3825 auf 3862,5 Euro. Ein Großteil der Einschnitte gilt auch für die Beamten.
Rentenversicherung: Die Rentenanpassung fällt aus. Die Einkommensgrenze, bis zu der Rentenbeiträge bezahlt werden müssen, steigt von monatlich 5100 Euro auf 5150 Euro im Osten. Die Anhebung bedeutet, dass für alle Beschäftigten, deren Bruttoeinkommen über der bisherigen Grenze liegt, die Abgabesumme steigt, ebenso für deren Arbeitgeber. Arbeitsmarkt: o Kündigungsschutz gibt es für neu eingestellte Mitarbeiter erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Die Lockerung gilt nicht für bereits angestellte Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten. Darunter gab es bisher schon keinen Kündigungsschutz.
o Bei Betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine Abfindung anzubieten und der Arbeitnehmer kann dann entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder ob er klagen will. Dies soll langwierige juristische Streitereien vermeiden helfen. Die Kriterien für die Sozialauswahl bei Kündigungen werden geändert. Künftig sollen junge Beschäftigte, auf deren Mitarbeit im Unternehmen besonderen Wert gelegt wird, nicht automatisch als Erste gehen müssen. o Arbeitslosen- und Sozialhilfe bleiben zunächst bestehen. Ihre Zusammenlegung zum Arbeitslosengeld kommt erst Anfang 2005.
o Mit der Reform der kleinen und großen Handwerksordnung gibt es Meisterzwang nur noch in 41 statt bislang 94 Berufen. Gesellen können aber auch ohne Meisterbrief einen solchen Betrieb führen, wenn sie zuvor sechs Jahre in dem Gewerbe, davon vier Jahre in leitender Stellung tätig waren. als Folie: Bis 2004 Ab 2004 Steuerreform: Eingangssteuersatz 19,9% 16% Spitzensteuersatz 48,5% 45% Grundbetrag 7.532€ 7.664€ Pendlerpauschale 40% 30% Eigenheimzulage: Grundförderung (8 Jahre) 2.556€ 1.
250€ Kinderzulage (pro Kind) 767€ 800€ Tabaksteuer Erhöhung um 1,2 Cent Gesundheit Krankenhausaufenthalt 9€ (14 Tage) 10€ (28 Tage) Einkommensgrenze bei 3450€ 3487,50€ Kranken – und Pflegeversicherung Versicherungspflichtgrenze 3825€ 3862,50€ Rentenversicherung: Einkommensgrenze bis 5100€ 5150€ zu der Rentenbeträge bezahlt werden müssen Arbeitsmarkt: Meisterzwang in 41 statt 94 Berufen
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