Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Passive sterbehilfe



Def.: Passive (indirekte) Sterbehilfe wird geleistet, wenn tödlich Kranken ärztlich verordnete schmerzlindernde Medikamente gegeben werden, die als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen können. Passive Sterbehilfe kann auch sein, wenn unterlassen wird, den Patienten künstlich am Leben zu erhalten.

Indirekte Sterbehilfe wird in Abwägung der ärztlichen Doppelpflicht - Leben erhalten und Schmerzen lindern - für rechtlich zulässig gehalten.



· Durch Behandlungsabbruch bzw. Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen bei unheilbar Kranken bzw. Inkaufnehmen tödlicher Nebenwirkung sonst lindernder Medikamente

· Arzt selbst veranlasst nicht zum Tode führende Handlung

· Bittet der Patient um Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen und steht die Diagnose einer unheilbaren Krankheit fest, (schriftl. Patientenverfügung oder Bekanntgabe unter Zeugen nach Feststellung der Einwilligungs-/ Geschäftsfähigkeit) ist der Arzt an den Willen des Patienten gebunden

· In Zweifelsfällen wird Ethikkommission Krankenhaus (mehrere erfahrene und berufene Ärzte) zur Entscheidungsfindung herangezogen

· Keine eindeutige gesetzliche Regelung

· Schwierige Abgrenzung aktiv (Tötung)àpassiv

· Wird am Rand des Gesetzes entschieden

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator WIRTSCHAFT UND B VG
indicator Die Europäische Zentralbank -
indicator Multikulturalität
indicator Monarchie
indicator Was wird gefördert?
indicator Erdölförderung
indicator Organe EU
indicator Die "neue" Zuwanderung nach Österreich
indicator Target Costing: eine Methode des Projektcontrollings
indicator Türkei - -


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution