Die OECD wurde 1960 gegründet, umfaßt 24 Mitglieder (westliche Industriestaaten) und ist ein Eckpfeiler der internationalen wirtschaftlichen Abstimmung, erstellt Wirtschaftspro-gnosen und versucht, Wirtschaftsstrategien auszuarbeiten. Die Ziele sind:
ausgewogene Entwicklung der Weltwirtschaft
Zusammenarbeit mit Schwellenländern und nicht der OECD angehörenden Ländern
(z.B. asiatischen, lateinamerikanischen und ehem. Ostblockländern)
Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
fördert die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken durch
Informationsaustausch bei der Wirtschafts- u. Währungspolitik
Entwicklung gemeinsamer Bankenaufsichtsstandards
Stützungsaktionen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Länder
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Das Ziel des 1960 unterzeichneten Gründungsvertrages, nämlich der freie Handel mit industriell-gewerblichen Gütern zwischen den Mitgliedern, wurde 1966 erreicht.
Ziele der EU
seit Anfang 1993 verwirklicht:
- freier Waren- und Dienstl.-, Kapital- u. Personenverkehr
- Recht auf Freiheit der Niederlassung und Erwerbstätigkeit
zukünftige Ziele der Wirtschafts- u. Währungsunion (WWU):
- Schaffung eines rechtlich einheitlichen Marktes
- einheitliche Wirtschaftspolitik und gemeinsame Währung
- wirtschaftl. Stabilität zur Sicherung hoher Beschäftigung
zukünftige Ziele der politischen Union:
- gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Ausbau der Rechte des europäischen Parlaments.
Europäische Union (EU)
(Europäische Gemeinschaften, EG)
Kernstück: 1958 gegründete Wirt-schaftsgemeinschaft, 15 Mitglieder.
1991: Vertag von Maastricht über die Umwandlung der EG in die EU, die Gründung einer politischen Union sowie eines nach innen und außen einheitlichen Wirtschafts-raumes (siehe EWR).
Österreich beantragte 1989 die EG-Mitgliedschaft; die Beitrittsverhandlungen begannen 1993; nach der Volksabstimmung 1994 wurde Österreich am 1.1.1995 Mitglied der EU.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Am 1.1.1994 in Kraft getreten, bestehend aus den Staaten der EU und EFTA (mit Ausnahme der Schweiz). Um das Ziel eines einheitlichen Marktes zu verwirklichen, wurden die EU-Bestimmungen für den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr größtenteils übernommen, wobei es vor allem Ausnahmen für landwirtschaftliche Produkte gibt.
Europäisches Währungssystem (EWS)
Dem 1979 gegründeten EWS gehören alle EU-Staaten außer Griechenland, Großbritannien und Italien an. Das System basiert auf dem sog. Wechselkurs- u. Interventionsmechanismus, wodurch stabile Wechselkurse (Leitkurse) zwischen den Mitgliedsländern geschaffen werden sollen. Die Leitkurse dürfen sich in einer Schwankungsbreite von 2,25% (Spanien und Portugal: 6%; seit 1993: 15%) bewegen, werden diese Grenzen überschritten, sind alle Mitglieder zur Intervention verpflichtet, d.h. sie müssen schwache Währungen kaufen und starke verkaufen. Die Mitglieder erhalten ECU -Guthaben, indem sie 20% ihrer Gold- u. Dollarreserven beim EWI hinterlegen. Der Kurs des ECU wird aus einem Währungskorb der früheren 12 EU-Staaten berechnet; seit Inkrafttreten des Unionsvertrages werden keine neuen Währungen mehr aufgenommen, d.h. auch der Schilling nicht. 1997 soll das EWS im ESZB aufgehen und damit eine gemeinsame Währung für jene Staaten, die die im Maastrichtvertag festgelegten Konvergenzkriterien erfüllen, geschaffen werden, die nicht ECU sondern nach Beschluß des EU-Gipfels 1995 in Madrid EURO heißen soll.
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