Zusammenfassung
br />
Das Handelsregister ist ein amtliches, öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute und Handelsgesellschaften eines Amtsgerichtsbezirks oder mehrerer Amtsgerichtsbezirke, das beim Amtsgericht geführt wird.
Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Kaufmanns, unter dem er Handelsgeschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.
Das Recht an einer bestimmten Firma ist gesetzlich geschützt.
Bei der Bildung der Firma müssen bestimmte Firmengrundsätze und die im Gesetz vorgeschriebenen Rechtsformzusätze beachtet werden.
Es gibt Personenfirmen, Sachfirmen, Fantasiefirmen und gemischte Firmen.
Bei den Personen muss zwischen den natürlichen Personen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts unterschieden werden.
Die Rechtsfähigkeit der juristischen Person es Privatrechts beginnt mit ihrer Eintragung in ein Register.
|