Zweck der Bezugskalkulation ist die Errechnung des Einstandspreises bei gegebenen Brutto- oder Nettorechnungspreis (=progressive Bezugskalkulation) bzw. des maximal zulässigen Rechnungspreises bei gegebenem Einstandspreis (=retrograde Bezugskalkulation).
Das Schema:
Sind mehrere Rabatte zu berücksichtigen, so sind sie stufenweise v.h. in folgender Reihenfolge abzuziehen:
Einzelhandelsrabatt
Großhandelsrabatt
Sonderrabatt
Mengenrabatt Das Schema - mit Skonto:
Enthält eine Rechnung Fakturenspesen (zB: gesondert verrechnete Verpackungsspesen), so sind hinsichtlich des Skontoabzuges folgende Varianten des Kalkulationsschemas zu unterscheiden:
Bruttorechnungspreis Bruttorechnungspreis
- Rabatt - Rabatt
rabattierter Preis rabattierter Preis (Zielpreis)
+ Fakturenspesen - Skonto
Rechnungsbetrag excl. USt. (Zielpreis) oder: Kassapreis
- Skonto + Fakturenspesen
Zwischensumme Rechnungsbetrag exkl. USt.
+ eigene Bezugsspesen + eigene Bezugsspesen
Einstandspreis Einstandspreis
Die USt. wird, soweit sie als Vst verrechenbar ist, bei Bezugskalkulationen nicht berücksichtigt.
eigene Bezugsspesen:
Maklergebühr und Auktionsgebühr (vom Warenpreis gerechnet)
Frachtkosten, Hafen- und Kaigebühren, Kosten der Lagerung, Verladen und umladen, Speditionsprovision und -nebenspesen ...
Eingangsabgaben (Zoll), Verbrauchsteuern ...
Devisenkaufspesen
Versicherungskosten
Spesen und Provision eines Handelsvertreters oder Einkaufskommissionärs, der den Einkauf besorgt hat
Übernahmespesen
Für die Berechnung des Einstandspreises pro Mengeneinheit ist der Einstandspreis durch die tatsächliche Menge (zB: Nettogewicht bei Ankunft der Ware = Hausgewicht) zu dividieren.
Ü3]
Eine Zusammengesetzte Bezugskalkulation ist dann gegeben, wenn mehrere Waren gemeinsam bezogen werden und die gemeinsam eintstandenen Bezugskosten anteilsmäßig verteilt werden müssen, um den Einstandspreis der einzelnen Waren ermitteln zu können.
Besondere Bezugsspesen (zB: Verpackungskosten) sind den einzelnen Waren direkt zurechenbar.
Gewichtsspesen (zB: Transportkosten) sind nach dem Gewicht( Brutto- od. Nettogewicht) zu verteilen,
Wertspesen (ZB: Versicherungsprämien) nach dem Wert.
Ü4]
Zweck der retrograden Bezugskalkulation ist die Berechnung des maximal zulässigen Rechnungspreises bei gegebenem Einstandspreis.
Rechengang:
1. Aufstellung des Rechenschemas für eine progressive Bezugskalkulation. Der gegebene Einstandspreis wird im Rechenschema als letzte Zahl eingesetzt.
2. Retrograde Aufrüstung der Rechnung:
Umkehrung der Vorzeichen,
Prozentrechnungen: progressiv - v.h. = retrograd + i.h.
progressiv + v.h. = retrograd - a.h.
Ü7]
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