Staatseinnahmen werden durch öffentliche Abgaben erzielt. Diese setzen sich aus Gebühren Beiträgen und als Haupteinnahme aus Steuern zusammensetzen.
Steuern:
Durch Steuern decken Bund, Länder und Gemeinden vor allem ihre Ausgaben. Die Verwendungszwecke der Steuereinnahmen müssen in Haushaltsplänen festgehalten werden. Die Finanzämter sind berechtigt, Steuerschulden einzutreiben.
Beiträge:
Beiträge dienen der Finanzierung gemeinschaftlicher Einrichtungen und werden im Gegensatz zu den Gebühren schon dann fällig, wenn lediglich die Möglichkeit der Leistungsinanspruchnahme
besteht. z. B. Erschließungsbeiträge für den Bau von Straßen.
Gebühren:
Gebühren werden für die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen erhoben. z.B. für die Ausstellung eines Passes (Verwaltungsgebühren) oder für Wasserversorgung und Müllabfuhr (Benutzungsgebühren). Während bei Gebühren und Beiträgen mit der Zahlung eine direkte Gegenleistung verbunden ist, gilt dies nicht für Steuern
Zölle:
Zölle sind Abgaben, die aufgrund des Gemeinsamen Zolltarifs bzw. der Zolltarifverordnung auf eingeführte Waren erhoben werden. Die heutigen Zölle sind in erster Linie ein Instrument zur Wirtschaftsregulierung. Finanzzölle, die nur zur Erzielung von Staatseinnahmen bestimmt sind, gibt es in der Bundesrepublik, wie auch in den übrigen Mitgliedstaaten der EU, nicht mehr.
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