- katholische Soziallehre - Gerechtigkeit: gesellschaftlichen Verhältnisse so zu verändern, dass harmonisches Zusammenleben aller Gesellschaftsschichten möglich
- wirtschaftlichem Fortschritt muss soziale Fortschritt entsprechen und folgen -> alle Bevölkerungskreise am wachsenden Reichtum der Nation entsprechend beteiligt
- Ausgestaltung von Staat und Gesellschaft an den christlichen Lehren orientieren solle und das Subsidiaritätsprinzip entstand (jedes Individuum in jeder Angelegenheit zunächst unmittelbare Umgebung um solidarische Hilfe bitten -> wenn dies nicht ging -> nächste Ebene (Gemeinde, etc.) => Staat ist letztes Glied)
- Staat, Gesellschaft und Welt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeiterfürsorge und Arbeiterselbsthilfe sollten unter Führung der Kirche zusammenwirken um soziale Frage zu lösen
- katholische Harmonie: Ausgleichung der Gegensätze, unter Leitung der Kirche
- christliche Tugenden trotz politischen Engagements im Katholizismus im Mittelpunkt
Kolping, Adolf:
- 1813 - 1865
- 1845 katholischer Priester, \"Gesellenvater\"
- Schuhmacher -> Wanderschaft -> Not der Handwerksgesellen in Berührung
- späteren Lebensweg: Gymnasium, Theologiestudium, Priesterweihe
- 1849 Gründung katholischen Gesellenvereins in Köln -> Ausgangspunkt einer katholischen Gesellenvereinsbewegung und das Kolpingwerk -> religiöse Genossenschaften
- 1855: 104 Vereine mit 12.000 Mitgliedern, 1865: 420 Vereine mit 60.000 Mitgliedern
- Kolpings Wahlspruch: Religion und Tugend, Arbeitsamkeit und Fleiß, Eintracht und Liebe, Frohsinn und Scherz.
- Schwerpunkte der Vereinsarbeit: Religion, Familie und Beruf -> Erziehung religiöser Gesellen und Meister, die gewillt waren, Verantwortung in Kirche und Gesellschaft zu übernehmen
Ketteler, Wilhelm Emmanuel, Freiherr von ...:
- 1811 - 1877
- katholischer \"Sozialbischof\"
- \'Die Arbeiterfrage und das Christentum\'
- initiierte 1867 Fuldaer Bischofskonferenz
- als Reichstagsabgeordneter an sozialpolitischen Gesetzgebungen beteiligt
- verlangte staatliche Hilfe für Arbeiterstand + soziale Gesetzgebung bezüglich Frauen- und Kinderarbeit; wirtschaftlich-soziale Standesvereine auf katholischer Grundlage
Papst Leo XIII.
- verkündete am 15.05.1891 Enzyklika Rerum novarum (über die Arbeiterfrage) -> erste der sogenannten Sozialenzykliken. (Enzyklika = umfangreiche päpstliche Rundschreiben, die sich mit der Ordnung und Entwicklung des Gesellschaftslebens befassen); Ausgangspunkt der (katholischen) christlichen Soziallehre; ein Aufruf zu christlicher Sozialreform
- Rundschreiben wendet sich gegen absolute Form des Liberalismus
- Arbeiter sollen treu die Arbeit vernichten ohne Auflehnung
- Ungleichheit der Menschen -> Arbeit als Buße auferlegt -> Entlohnung nach "Jedem das sein!"
- Staat vertritt (christlicher Ideologie) ALLE (im besonderen die Arbeiter => Staat kann sie nicht im Elend leben lassen: " Wie immer sich die Regierungsform gestalten mag, stets werden unter den Bürgern jene Standesunterschiede da sein, ohne die überhaupt keine Gesellschaft denkbar ist.\" "Nicht anderswoher als aus der Arbeit der Arbeiter entstehe Wohlhabenheit im Staate. Es ist also eine Forderung der Billigkeit, dass man sich seitens der öffentlichen Gewalt des Arbeiters annehme, damit er von dem, was zum allgemeinen Nutzen beiträgt, etwas empfängt\". " Es nutzt vielmehr sehr der Gesamtheit, die ein offenbares Interesse daran hat, dass ein Stand, welcher dem Staate so notwendige Dienste leistet, nicht im Elend seine Existenz friste.\"
- pocht auf Aufrechterhaltung der Ordnung im Staat und Fügsamkeit gegenüber geltenden Gesetzen: "Wenn sich öffentliche Wirren ankündigen infolge widersetzlicher Haltung der Arbeiter oder infolge verabredeter Arbeitseinstellung, [...] in allen diesen Fällen muss die Autorität und Gewalt der Gesetze innerhalb gewisser Schranken sich geltend machen.\"
- Einmischung des Staates nötig: "Allerdings, wenn sich eine Familie in äußerster Not befindet, dass sie sich in keiner Weise helfen kann, so ist es der Ordnung entsprechend, dass staatliche Hilfe eintrete; die Familien sind eben Teile des Staates.\"
- Notwendigkeit von Solidarität gegenüber den "Niederen\" : "Es ist überdies vor Augen zu halten, dass der Staat für alle da ist, in gleicher Weise für die Niederen wie für die Hohen. Die Besitzlosen sind vom naturrechtlichen Standpunkt aus nicht minder Bürger als die Besitzenden, das heißt, sie sind wahre Teile des Staates, [...] und sie bilden zudem, was sehr ins Gewicht fällt, in jeder Stadt bei weitem die größere Zahl der Einwohner. Wenn es also unzulässig ist, nur für einen Teil der Staatsbürger zu sorgen, den anderen aber zu vernachlässigen, so muss der Staat durch öffentliche Maßregeln sich in gebührender Weise es Schutzes der Arbeiter annehmen. Wenn er dies nicht tut, so verletzt er die Forderung der Gerechtigkeit, welche jedem das Seine zu geben befielt...\"
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