Die Eingliederung des arbeitenden Teiles der ausländischen
Bevölkerung in das Arbeits- und Berufsleben kann als weit-
gehend gelungen bezeichnet werden. Die in der Ausländer-
politik angestrebte Integration wird daher konzentriert auf :
a) Die weitere Eingliederung der arbeitswilligen Ausländer in
das Beschäftigungssystem. Hierzu zählen insbesondere
Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Schul- und Aus-
bildungssituation der ausländischen Kinder und Jugend-
lichen;
b) die Eingliederung des bleibwilligen Teils der ausländischen
Bevölkerung in die deutsche Gesellschaftsordnung. Als Vor-
aussetzung dafür wird der weitere Zuzug von Ausländern in
sozial verantwortlicher Weise gesteuert werden (Beibehal-
tung des Anwerbestopps, strenge Prüfung von Asylanträgen
und das Vorgehen gegen Illegale), um Aufnahmebereitschaft
und -fähigkeit der deutschen Bevölkerung zu stärken und die
erkennbaren ethnischen Gruppenkonflikte nicht zu verschärfen.
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