1980 war die politische Situation in Polen gespannt. Radikale Vertreter der Gewerkschaft "Solidarität" hatten Forderungen, die mit einem kommunistischen Gesellschaftssystem unvereinbar waren: Mitbestimmung in den Betrieben, Wahl des Betriebsleiters, oder sogar Loslösung aus dem Warschauer Pakt. Die latente Gefahr eines sowjetischen Einmarsches, aber auch die triste wirtschaftliche Situation, die Sehnsucht nach dem goldenen Westen veranlasste viele Polen ihre Heimat zu verlassen. Daher suchte nur ein Teil von ihnen in Österreich um Asyl an, der andere Teil waren Wirtschaftsflüchtlinge auf der Suche nach Arbeit, was auch auf "schwarze Art und Weise" geschah. Für diese "Nichtflüchtlinge" im Sinne der Genfer Konvention wurde die Einreise nach Österreich durch die Tatsache erleichtert, dass sie aufgrund eines 1972 zwischen Polen und Österreich geschlossenen Abkommens kein Visum, also keinen Sichtvermerk in ihrem Pass, benötigten. Neben den Asylsuchenden und den Wirtschaftsflüchtlingen gab es noch eine dritte Kategorie von polnischen Emigranten, nämlich jene die von Österreich ausgehend nach Übersee zu Verwandten auswandern wollten. Der Zustrom der Polen steigerte sich immens, damit auch die Kosten für deren Unterbringung, die der Bundeshaushalt übernommen hatte. Österreich reagierte darauf mit einer von 7. November 1981 bis Juni 1982 befristeten Wiedereinführung des Visazwangs, um die ökonomisch - motivierte Immigration der Polen einzudämmen, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention wurden weiterhin "anstandslos" aufgenommen.
Nach Verhängung des Kriegsrechts (= politischer Ausnahmezustand, in welchem die gegenwärtigen Gesetze nicht mehr gelten) 1981, stellten 33.000 Polen in Österreich einen Asylantrag, setzten sich somit über den eisernen Vorhang hinweg. Statistisch gesehen reisten aber 9 von 10 Polen in Drittländer weiter.
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