Nicht jedem Migranten fällt das Leben in der Schweiz leicht. Wir haben eine andere Sprache, eine andere Kultur, eine andere Lebenseinstellung, andere Rechte und Pflichte und eine andere Religion.
Es ist wichtig, dass sich Ausländer von Beginn an darum bemühen, sich so gut wie möglich anzupassen. Die Aufgabe jedes Schweizers liegt darin, solchen Menschen ein Gefühl von Akzeptanz zu vermitteln, denn manche Migranten erhoffen sich, nach einigen Jahren in der Schweiz das Schweizerbürgerrecht zu erlangen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jedoch zuerst einige Hürden genommen werden.
8.1. Kriterien
8.1.1. Auf Bundesebene:
Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz sind Vorausetzung. Vor Gesuchstellung muss man die letzten 5 Jahren lückenlos in der Schweiz und die letzten 3 Jahren am selben Ort wohnhaft gewesen sein.
Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
Beachtung und Einhaltung der schweizerischen Rechtsordnung
Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz
Mindestens gebrochene Deutsch Kenntnisse
Nicht mehr als 2 Betreibungen
Kein Strafregistereintrag
Einhaltung der Steuerpflicht
8.1.2. Auf Kantonsebene:
Wohnsitzvoraussetzungen (wie Bund)
eigene kantonale Eignungsvoraussetzungen
8.1.3. Auf Gemeindeebene:
Wohnsitzvoraussetzungen (wie Bund)
eigene kommunale Eignungsvoraussetzungen
Für die Einbürgerung ist es sehr wichtig, dass sich die Ausländer in schweizerische Verhältnisse eingliedern sowie sich auch den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Bräuchen anpassen. Darunter ist zu verstehen, dass sie einen deutschschweizer Dialekt verstehen und sich in schriftdeutscher Sprache ausdrücken können, sowohl angemessene Kenntnisse über den schweizerischen Staat, als auch über die Rechte und Pflichten der Bürger besitzen.
Des weiteren ist ein guter Ruf von grosser Bedeutung. Über diesen verfügt man, wenn einer¬seits im Strafregister weder Verbrechen oder Vergehen noch zahlreiche oder schwerwiegende Übertretungsstrafen eingetragen, sowie andererseits im Betreibungsregister keine Betreibungen vermerkt sind.
Die Bewerber dürfen in den letzten drei Jahren vor der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs keine staatlichen Fürsorgeleistungen bezogen haben. Die hier formulierten Anforderungen gelten für den Gesuchsteller, sowie dessen Ehepartner. Für die Kinder gelten diese Anforderungen nur in zumutbarem Rahmen.
Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ist eine Voraussetzung für die nachfol¬gende Einbürgerung des Bewerbers in der Gemeinde und im Kanton, da Gemeinden und Kantone eigene, zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzungen kennen.
Schweizer Bürger wird erst, wer auch in der Gemeinde und im Kanton eingebürgert wurde. (dreistufiges Verfahren)
8.2. "Nur eine weltoffene Stadt ist eine Weltstadt"
Die Integration von Migranten in unserm Land beschäftigt uns seit einigen Jahren und wird dies auch weiterhin tun. 1999 hat der Stadtrat von Zürich in seinem Bericht zur Integrationspolitik ein breites Massnahmenpaket für ein besseres Zusammenleben geschnürt. Daraus sind viele verschiedenartige Projekte entstanden, die jetzt umgesetzt werden. Auch die Kampagne ist Teil dieses Pakets. Nach der ersten Welle im Herbst 2000 werden dieses Mal die Menschen in den Mittelpunkt gerückt. Die Kampagne will ein positives Zeichen für ein vielfältiges Nebeneinander und Miteinander setzen.
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