Die Arbeitsbewertung besteht aus der Beschreibung von Arbeitssystemen sowie der Analyse und der Quantifizierung ihrer Anforderungen an den Menschen. Die Arbeitsbewertung orientiert sich nicht an den Fähigkeiten des Arbeiters, sondern rein an den Fähigkeiten, und dem Fachwissen, die eine bestimmte Arbeit erfordert. Daraus ergibt sich die erforderliche Ausbildung, die benötigt wird um die gegebene Arbeit in der erforderlichen Geschwindigkeit, und oder Qualität zu verrichten. Die Arbeitsbewertung berücksichtigt daher alle nicht leistungsbezogenen Merkmale, die zu einer richtigen Bestimmung der Arbeitsschwierigkeit führen können.
Man unterscheidet nach dem Umfang der Arbeitsaufgabe:
. Arbeitsplatzbewertung
d.h. der Ort, an dem eine Vielzahl von Einzelaufgaben ungleicher Wertigkeit erledigt werden muß, wird bewertet.
. Arbeitsstückbewertung
d.h. das Arbeitsstück und damit die einzelnen Arbeitsaufgabe wird bewertet. Für die Arbeitstückbewertung ist die Arbeitsteilung kennzeichnend.
Die grundlegenden Bewertungsmerkmale (Anforderungsarten) sind auf internationaler Basis 1950 im sog. Genfer-Schema festgehalten worden. Diesem Genfer-Schema liegen die beiden Oberbegriffe Können und Belastung zugrunde. Die geistigen und körperlichen Anforderungen werden unter jeden dieser beiden Oberbegriffe eingeordnet, sodaß im ganzen sechs Anforderungsarten entstehen.
27.1 Bewertungsmerkmale (Anforderungsarten)
27.1.1 Können
Das Können umfaßt die Arbeitskenntnisse und die Geschicklichkeit, die die Erfüllung einer Arbeitsaufgabe voraussetzt. Beide Merkmale werden bei ausreichender Eignung u.a. durch Ausbildung und Erfahrung erworben.
27.1.2 Belastung
Die Belastung umfaßt die Beanspruchungen, die durch den Vollzug der Arbeitsaufgabe eintreten. Maßgebend ist die Art, Höhe und Dauer der Belastung, sowie deren Wirksamkeit, die durch Ruhe- und Erholungszeiten evt. gemildert werden können.
. Belastung der Sinne
. Zusätzlicher Denkprozeß
. Betätigung der Muskeln
27.1.3 Verantwortung
Die Verantwortung wird bestimmt durch die erforderliche Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit, die notwendig sind, um die verschiedenen Arbeitsaufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.
. Verantwortung für die eigene Arbeit
. Verantwortung für die Arbeit anderer
. Verantwortung für die Sicherheit anderer
27.1.4 Umgebungseinflüsse
Unter Umgebungseinflüsse versteht man alle Einwirkungen, die den Arbeitenden über die bisher genannten Arbeitsanforderungen hinaus bei seiner Tätigkeit treffen und Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit oder Belästigung hervorrufen. z.B. Lärm, Schmutz, Gase oder Dämpfe, ...
27.2 Verfahren der Arbeitsbewertung
Die Bewertungsmethoden richten sich nach der Betrachtungsweise der Arbeitsschwierigkeit und der Einordnungsart der bewerteten Arbeitsaufgabe. Die Anforderungsarten der Arbeitsschwierigkeit können entweder als Ganzes (summarisch) oder jede für sich (analytisch) betrachtet werden. Die bewerteten Arbeitsaufgaben sind in der Reihenfolge ihrer Wertigkeit entweder kontinuierlich (Reihung) oder nach Anforderungsstufen (Stufung) einzuordnen. Beide Einordnungsmöglichkeiten sind sowohl bei der summarischen als auch bei der analytischen Methode anwendbar.
Man unterscheidet folgende Verfahren:
Prinzipien Analytische Verfahren Summarische Verfahren
Reihung Rangreihenverfahren Rangfolgeverfahren
Stufung Stufenwertzahlverfahren Lohngruppenverfahren
. summarische Arbeitsbewertung
Bei der summarischen Arbeitsbewertung werden die Anforderungen der Arbeitsschwierigkeit einer Arbeitsaufgabe als Ganzes bewertet.
- Rangfolgeverfahren (Reihung):
Diese Verfahren stellt die Rangfolge aller in einem Betrieb vorkommenden Verrichtungen, geordnet nach Schwierigkeitsgrad, auf. Die Arbeiten werden - nach Abteilung oder Kostenstelle getrennt - im Hinblick auf die zu beachtenden Bewertungsmerkmale miteinander verglichen und nach dem Schwierigkeitsgrad geordnet.
- Lohngruppenverfahren (Stufung):
Gruppe Beschreibung der erforderlichen Ausbildung
1 Einfache Arbeiten, die nur einer kurzen Anweisung bedürfen
2 Arbeiten, die ein kurzfristiges Anlernen erfordern
3 Arbeiten, die ein mehrwöchiges Anlernen erfordern
4 Arbeiten, die ein mehrmonatiges Anlernen erfordern
5 Arbeiten, die eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung erfordern
6 Schwierige Arbeiten, die eine abgeschlossene Fach-arbeiterausbildung, und mehrjährige Berufserfahrung erfordern
Bei diesem Verfahren wird keine kontinuierliche Reihe der Arbeiten aufgestellt, sondern eine Eingruppierung nach Lohngruppen vorgenommen. Die Lohngruppen sind nach dem Grad der Arbeitsschwierigkeit abgestuft. Anhand der Arbeitsbeschreibung werden alle Arbeiten des Betriebes mit dem Gruppen-merkmalen verglichen und der zugehörigen Gruppe zugeordnet.
. analytische Arbeitsbewertung
Bei der analytischen Arbeitsbewertung werden die Anforderungsarten der Arbeits-schwierigkeit einer Arbeitsaufgabe einzeln bewertet.
- Rangreihenverfahren (Reihung):
Zunächst werden von allen in einem Betrieb vorkommenden bzw. zu bewertenden Arbeitsvorrichtungen, gesondert für jedes Bewertungsmerkmal, Rangreihen gebildet. Als Hilfmittel für eine arbeitsgerechte Einordnung der Tätigkeiten stellt man Richtbeispiele auf, die typisch für den Betrieb sein sollen und für jedes Merkmal die höchste und die niedrigste Belastung kennzeichnen müssen. Durch die auszuwählenden Richtbeispiele kann das Rangreihenverfahren jedem Betrieb angepaßt werden.
- Punktebewertungs- oder Stufenwertzahlenverfahren (Stufung):
Jedes Bwertungsmerkmal wird in Anforderungsstufen zerlegt, die ein Maßstab für die Höhe der Beanspruchung sind. Die Zahl der Stufen kann bei den verschiedenen Bewertungsmerkmalen unterschiedlich sein. Den Stufen jeder Anforderungsart werden Punktwerte oder Wertzahlen zugewiesen.
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