Er entscheidet beispielsweise aufgrund einer Klage (eines Mitgliedstaates, eines Organs der Union, eines Unternehmens, einer Bürgerin oder eines Bürgers der Union), ob in einem Einzelfall gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Er entscheidet aber auch endgültig, wie strittige Texte in den Verträgen zu verstehen sind. Der Gerichtshof gestaltet also europäisches Recht fort und bewahrt es zugleich. Seine Urteile sind unanfechtbar (letzte Instanz).
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