Seit dem 31. 12. 1999 müssen Gefahrengutbeauftragte bestellt werden. Nach der Zustimmung dieser Personen sind diese der zuständigen Behörde zu melden. Gefahrengutbeauftragte müssen sich regelmäßig schulen lassen und sind für 5 Jahre bestellt. Zur Verlängerung dieser Frist ist eine der Gefahrenlenkerprüfung ähnlichen Prüfung notwendig