Zölle und Mengenmäßige Beschränkungen gibt es zwischen den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft schon seit Jahren nicht mehr. Dennoch bestehen nach wie vor nationale Teilmärkte, da unterschiedliche, einzelstaatliche Vorschriften über Verbraucherschutz, Umwelt, Sicherheit und Gesundheit sowie unterschiedliche Mehrwertssteuersätze und andere nationale Regelungen wie unsichtbare Schlagbäume wirken. Zur Vollendung des Binnenmarktes hat die Gemeinschaft beschlossen, alle langwierigen und kostspieligen Formalitäten und Warenkontrollen an den Grenzen abzubauen. Normen, technische Vorschriften und Prüfzertifikate werden vereinheitlicht oder gegenseitig anerkannt, für indirekte Steuern gibt es einheitliche Mindestsätze. Öffentliche Auftrage ab einer gewissen Größenordnung müssen EU - weit ausgeschrieben werden. Auch wenn bis nicht alle Maßnahmen verwirklicht werden konnten, rechnet die EU mit unmittelbaren Vorteilen durch den Wegfall von Grenzkontrollen, Verwaltungsformalitäten, technischen und steuerlichen Barrieren will sich die Gemeinschaft nach Schätzungen der Europäischen Kommission jährlich 13 bis 24 Milliarden EURO ersparen.
Den Chancen stehen allerdings auch gewisse Risiken gegenüber. Vor allem in bisher geschützten Branchen bzw. Unternehmen wird der Umstellungsprozeß durch den verstärkten Wettbewerb beschleunigt. Um Anpassungsprobleme zu verringern, sind "flankierende Maßnahmen" vorgesehen: Die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben und von schwächeren Regionen. Der freie Warenverkehr bedeutet auch, daß Waren, die sich auf anderen EU-Märkten im Verkehr befinden, in Österreich in den Handel gebracht werden dürfen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind mit dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der Konsumenten zu rechtfertigen.
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