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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Fähigkeiten der gasp



1. Militärischer Bereich Der Europäische Aktionsplan muss entschlossen umgesetzt werden, was die Bereitschaft erfordert, die identifizierten Lücken durch koordiniertes Vorgehen (z.B. Harmonisierung des Bedarfs, gemeinsame Beschaffung und Logistik, Zusammenlegung von Fähigkeiten z.b. beim Luft- und Seetransport) zu schließen.
Ein wichtiger ausstehender Schritt ist die Vereinbarung eines Mechanismus zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der militärischen Fähigkeitsziele. Er soll helfen, die notwendigen Fortschritte bei der Erfüllung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen zu erleichtern, die Einzelziele im Lichte veränderter Gegebenheiten zu überprüfen und sicherzustellen, dass die ESVP-Verpflichtungen der betroffenen EU-Mitgliedstaaten mit ihren in der NATO-Planung eingegangenen Verpflichtungen vereinbar sind.
4. 2 Ziviler Bereich
Der auf dem europäische Rat Göteborg gebilligte \\\"Aktionsplan für die Polizei\\\", der für die Einsatzbereitschaft wichtige Aspekte umfasst, ist umzusetzen. Die für die Bereiche Rechtsstaatlichkeit, Zivilverwaltung und Katastrophenschutz entwickelter Planziele sind umzusetzen und zu präzisieren.
4. 3 Strukturen und Verfahren

Die Krisenmanagementverfahren müssen verfeinert und getestet werden, das vereinbarte Übungsprogramm ist durchzuführen. Besonders wichtig ist die Koordinierung zivil-militärischer Mittel und Verfahren.

4. 4 EU-NATO

Dauerhafte Konsultation und Kooperation müssen sich bei ständiger Überprüfung der gegenwärtigen Mechanismen einspielen. Zwei Brücken sind noch zu bauen: eine Vereinbarung für den Zugang der EU zu NATO-Mitteln und -Fähigkeiten (\\\"Berlin Plus\\\"), die einen gesicherten Rückgriff auf NATO-Planungskapazitäten und die Annahme der Verfügbarkeit von NATO-Mitteln wie zum Beispiel AWACS-Flugzeuge6 einschließt.
4. 5 EU-Drittstaaten

Der Dialog muss weitergeführt und stärker um zivile Aspekte erweitert werden, Regelungen für die Konsultation und die Beteiligung Dritter (insbesondere europäische NATO-Mitglieder, die nicht der EU angehören, und EU-Beitrittskandidaten) an EU-Operationen sind umzusetzen und wo erforderlich noch zu schaffen.
4. 6 Kooperation mit internationalen Organisationen

Sie gilt es so zu entwickeln, dass der Mehrwert der ESVP auch der Stärkung internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen und der OSZE gänzlich zu Gute kommt. Wichtige Aspekte sind Kompatibilität von Standards und Ausrüstung sowie der ständige Austausch auf Arbeitsebene.

 
 

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