Besonders enge Verbindungen unterhält die EU zu den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA): Mit Island, Liechtenstein und Norwegen vereinbarte sie 1992 die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, 1994 in Kraft getreten), d. h. die Ausdehnung des Europäischen Binnenmarktes auf die drei EFTA-Staaten, allerdings mit einigen Einschränkungen; z. B. blieb der Agrarsektor ausgeklammert, und die drei EFTA-Staaten haben keine Entscheidungsbefugnisse. Die Schweiz als vierter der EFTA-Staaten entschied sich in einer Volksabstimmung gegen eine Teilnahme am EWR, schloss aber 1999 sieben sektorielle, primär wirtschaftliche bilaterale Verträge mit der EU (2000 durch eine Volksabstimmung angenommen), durch die die Schweiz in einige Bereiche des Europäischen Binnenmarktes integriert wird.
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