Die Europäische Zentralbank hatte im Verlauf der Einigung Europas verschiedene Vorstufen - die jedoch weit weniger Entscheidungsbefugnis aufwiesen - bevor sie mit ihren heutigen Aufgaben und ihrer entscheidenden Bedeutung gegründet wurde. Ihre Entwicklung ist logischerweise eng mit der, der Europäischen Währungsunion verbunden.
So wurde bereits 1970 im sogenannten Werner-Plan die zentrale Steuerung der Kredit- und Währungspolitik sowie unveränderliche Wechselkurse und völlige Freizügigkeit des Geld- und Kapitalverkehrs innerhalb der EG verlangt.
1979 wurde dann das Europäische Währungssystem (EWS) und der Wechselkursmecha- nismus eingerichtet.
1989 legte Jaques Delors einen detaillierten Plan für eine Währungsunion vor, der die Grundlage für den Maastrichter Vertrag bildete, der von allen zwölf Mitgliedsländern der damaligen EG im März 1992 unterzeichnet wurde. Der Maastrichter Vertrag sah den Übergang zur Währungsunion in drei Stufen vor. In einer ersten Stufe wurde die Wirtschafts- und Währungspolitik der einzelnen Mitgliedsländer besser koordiniert (Lieberalisierung des Kapitalverkehrs, verstärkte wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen, Stärkung des Zentralbankdirektoriums), bevor in einer zweiten Stufe - die wie vereinbart am 1. Januar 1994 in Kraft trat - das Europäische Währungsinstitut (EWI) eingerichtet wurde, die Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank. Die dritte Stufe umfaßte schließlich die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen und die allmähliche Umstellung auf die neue Währung.
Ab diesem Zeitpunkt übernahm die EZB die Verantwortung für die Währungspolitik der Union.
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