Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Entlassung der aussiedler aus ihrer staatsangehörigkeit



Ein besonderes düsteres Kapitel ist die Praxis der Entlassung der Aussiedler aus der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Herkunftslandes. Sie kann in der Regel erst nach mehreren Jahren erfolgen, ist mit ausführlichen und schriftlichen Befragungen und teilweise auch mündlichen Verhören verbunden, die vor allem für ehemals politische Verfolgte eine schlimme Erinnerung bedeuten können. , und kostet pro Person je nach Ausreiseland zwischen 88 und 1200DM. Die Aussiedler erfahren auf diese Weise, daß sie von dem vor Jahren verlassenen Herkunftsstaat noch immer als Eigentum betrachtet und als lukrative Devisenquelle benutzt werden.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Nordafrika als Kriegsschauplatz
indicator Zentralverwaltungswirtschaft
indicator Annahmen
indicator Rechtsformen von Unternehmen
indicator Schizophrenie - als Bsp. einer Psychose
indicator Schriftliche Langzeitaufgabe zum Entwicklungsland Laos
indicator Die Einkommenssteuer:
indicator Kann der Termin 01.01.1999 eingehalten werden?
indicator Das Ermittlungsverfahren und die Festsetzung der Steuer
indicator Ablauf von Geschäftsprozessen


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution