Die Möglichkeiten, sein Geld auszugeben, machen an den deutschen
Grenzen nicht halt. Ob man nun im Urlaub Reiseandenken erwirbt, per
Versandhandel Waren aus dem Ausland bestellt oder auch nur zum Einkaufen
über die Grenze fährt - immer gilt es, mehr im Auge zu behalten als bloß den
aktuellen Wechselkurs der DM. Selbst innerhalb der Europäischen Union,
wo man bei grenzüberschreitenden Geschäften von Zöllen und sonstigen
Einfuhrabgaben (fast) nicht mehr belästigt wird, können unterschiedliche
nationale Rechtsvorschriften und Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung oft
die Vorteile aus niedrigeren Preisen durchaus aufwiegen.
Seit Österreich z.B. Mitglied der Europäischen Union ist, sind die administrativen
Hindernisse, die einem Einkauf im Ausland oft entgegenstanden, im Verhältnis zu
den anderen EU-Mitgliedstaaten beseitigt. Bei einer Einfuhr von einem EU-Staat
in einen anderen sind daher keine Zollerklärungen mehr auszufüllen. Dient der
Import privaten Zwecken, dann entfällt auch die etwas verwirrende
Rückverrechnung der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird dort bezahlt,
wo die Ware gekauft wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings
Kraftfahrzeuge und Boote - hier bleibt Ihnen der Weg zum Finanzamt (und zur
Zulassungsbehörde) nicht erspart.
Für Bier, Wein, Spirituosen und Zigaretten hat man sich auf Richtwerte geeinigt, bei denen der private Verwendungszweck angenommen wird. Hat man mehr
als 110 Liter Bier, 90 Liter Wein, 10 Liter Spirituosen oder 800 Zigaretten
dabei, dann wird ein gewerblicher Zweck vermutet, und der Konsument müsste
den Gegenbeweis antreten.
Für Einfuhren aus Staaten, die nicht der EU angehören, sind nach wie vor die
relativ geringen Freigrenzen für Reisemitbringsel , bei Einreise auf dem Landweg aus der Tschechischen Republik, der
Slowakei, Ungarn oder Slowenien zu beachten. Für Zigaretten
gilt eine Höchstmenge von 200 Stück (25 Stück bei Einreise auf dem Landweg
aus der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien), für
Alkohol beträgt das Limit zwei Liter Wein sowie entweder ein Liter
hochprozentiger Schnaps oder zwei Liter mit einem Alkoholgehalt von unter 22
Prozent. Alles, was über die genannten Grenzen hinausgeht, muss beim Zoll
deklariert werden.
Der \"Binnenmarkt\", so heißt es im Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft, \"umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie
Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ... gewährleistet
ist.\" Nicht nur Waren können daher in anderen EU-Mitgliedstaaten problemlos
erworben werden, auch Verträge mit ausländischen Dienstleistungsanbietern -
seien es Handwerker, Banken oder Versicherungen - und grenzüberschreitende
Geldtransfers unterliegen keinen nennenswerten Einschränkungen. Nicht alles
aber, was rechtlich möglich ist, muss deshalb auch schon sinnvoll sein. Wenn der
Unternehmer seinen Sitz im Ausland hat, so ist damit - auch innerhalb der
Europäischen Union - immer ein zusätzliches Risiko gegeben, vor allem wenn es
um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen geht.
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