Motive für die EGKS
Der erste Motiv war der Wunsch, die deutsche Montanindustrie kontrollieren zu können. Die deutsche Montanindustrie war im zweiten Weltkrieg das Rückrat der deutschen Rüstungsindustrie. Man dachte, daß die Einbindung in einen europäischen Rahmen, die Verwendung von Montanprodukten für ungewünschte Zwecke verhindern kann.
Das zweite Motiv war das Vorantreiben des Wiederaufbaus und eine Stärkung des Wohlstands. Dadurch sollte eine soziale Befriedung erreicht werden, die zur Entspannung und Stabilisierung in Europa beitragen sollte.
Die politische und wirtschaftliche Stärkung Westeuropas war das dritte Motiv. Die politische Stärkung war vor allem wegen der sich verschärfenden Ost-West-Konfrontation gewollt. Die wirtschaftliche Stärkung Westeuropas war notwendig um im stärker werdenden internationalen Wettbewerb mit USA, Canada und Australien und später auch Japan mithalten zu können.
Das vierte Motiv war der Wunsch die Montanindustrie regulieren zu können, um so Störungen so klein wie möglich zu halten. Störungen können z.B. Überproduktion oder Mangel sein. Zur Gründungszeit der EGKS 1952 herrschte eher ein Mangel an Kohle und Stahl.
Insgesamt hatten die politischen Motive (Befriedung und Stärkung des Wohlstandes Westeuropas) ein höheres Gewicht bei der Gründung der EGKS als die wirtschaftlichen. So gingen die "Väter" der ersten europäischen Einigung Monet und Schuman davon aus, daß eine politische Integration wichtiger sei als eine rein wirtschaftliche.
Regulierungsbedarf
Wegen der strategischen Bedeutung der Montanindustrie war es wichtig durch Regulierung so einzuwirken, daß es zu einer gerechten Verteilung der Güter kam. Verstärkt wurde die Bedeutung des Montanbereiches durch die vorgelagerte Stellung der Branche, die eine hohe Konjunkturreagibilität hat, und deshalb zum Motor aber auch zum Bremser des Wiederaufbaus werden konnte.
Institutionen - Organe
Die Organe der Montanunion entsprachen im Prinzip bereits denen der späteren EG: im Mittelpunkt ein mit weitgehenden Befugnissen ausgestattetes Exekutivorgan, die "hohe Behörde", deren Entscheidungen in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung hatten, einen "Rat" der nationalen Minister, eine parlamentarische "Versammlung", ein Gerichtshof sowie ein "Beratender Ausschuß" aus Vertretern der betroffenen Interessengruppen.
Trotz des letztlichen Scheiterns der EGKS ist sie als "Vorreiterin" der europäischen Einigung von großer historischer Bedeutung. Das Scheitern der EGKS lag im wesentlichen in den falschen Einschätzungen der wirtschaftlichen Entwicklung zum Zeitpunkt ihrer Konzeption. Man ging am Anfang davon aus einen andauernden Mangel regulieren zu müssen. Wie sich jedoch rasch herausstellte, kam es schnell zu einem Überangebot an Kohle und Stahl.
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