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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Vollmachten

Die wirtschaftsordnung



a) Marktwirtschaft b) Zentralverwaltungswirtschaft


freie Marktwirtschaft Zentralverwaltungswirtschaft
beides sind \"reine\" Formen, die aber wegen ihren Nachteilen so nirgends vorkommen
Entscheidungsfreiheit staatliche Zentralstelle: plant und lenkt die Produktion, verteilt auch die Güter
keine freien Unternehmerischen Entscheidungen
Produktionsmittel im Privatbesitz Produktionsmittel sind nicht Privatbesitz
freie Kaufentscheidung
freie Wahl von Beruf, Ausbildung, Arbeitsplatz keine freie Berufs, Ausbildungs, Arbeitsplatzwahl
Markt: Angebot und Nachfrage bilden den Preis kein Markt: staatlich festgesetzte Preise


Vorteile: freie Entfaltung, hoher Leistungsanreiz durch Wettbewerb, höherer Lebensstandard Vorteile: Bedürfnisse sind wichtiger als der erzielte Gewinn, Arbeitsplatzgarantie
Nachteile: Benachteiligung der sozial Schwachen, Armen
Güter die keinen Gewinn einbringen werden nicht produziert: Straßen, Energieversorgung, ... Nachteile: zentrale Planung ist langsam und aufwendig
Produktion von Gütern die keiner nachfragt, weil kein Markt vorhanden
geringer Leistungsanreiz, keine Privatinitiative weil kein Wettbewerb


soziale Marktwirtschaft Planwirtschaft
der Staat greift unterstützend in das Geschehen der freien Marktwirtschaft ein Elemte aus der Zentralverwaltungswirtschaft, aber teilweise auch freie Entscheidungsmöglichkeiten für die Betriebe
Förderung sozial Schwacher
Schutz sozial Schwacher: Arbeitslosenversicherung

Krankenversicherung

Pensionsversicherung
Deckung v. Grund und Kulturbedürfnissen:

Wohnbauförderung

Schulen, Universitäten

Museen, Theater
Festlegung wichtiger Preise:
Preise von Grundnahrungsmittel (Mehl, Milch ...) dürfen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigen
Sicherung des Geldwertes


ökosoziale Marktwirtschaft
neben dem Schutz der sozial Schwachen wird auch auf den Schutz der Umwelt geachtet
Gesetze zum Schutz der Umwelt:

Verkehr, Industrie, Landwirtschaft etc.




Sozialpartnerschaft


In der Sozialpartnerschaft wird zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern die Kollektivverträge ausgehandelt, dh. die Lohn und Arbeitsbedingungen festgelegt.



Die Sozialpartner

Sozialpartner vertritt
Wirtschaftskammer Österreich alle selbstständigen Unternehmer


Landwirtschaftskammer alle Landwirte und landwirtschaftlichen Genossenschaften
Kammer für Arbeiter und Angestellte alle Arbeitnehmer in Österreich
Österreichischer Gewerkschaftsbund (Verein) mächtigster Verein Österreichs, ihm gehören fast alle Arbeitnehmer Österreichs und die staatl. Bediensteten an


Die Paritätische Kommission

besteht aus: Österreichischem Gewerkschaftsbund

Wirtschaftskammer

Kammer für Arbeiter und Angestellte

Landwirtschaftskammer

Arbeit- und Sozialminister

Land- und Forstwirtschaftsminister

Wirtschaftsminister

Bundeskanzler

Gesprächs-, Verhandlungs- und Beschlussplattform, in der die wichtige Entscheidungen durch Kompromisse für alle akzeptabel getroffen werden sollen und weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber noch Staat auf Kosten des Anderen besser aussteigen soll.

Wichtige Bereiche der Paritätischen Kommission:


Preisunterausschuss
Lohnunterausschuss
Beirat für Wirtschaft und Soziale Fragen
Unterausschuss für internationale Fragen

 
 

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