1.) Einzelunternehmen /
2.) GmbHr />
3.) GmbH&Co.KG
4.) AG
Einzelunternehmen:
Gründung und Entstehung:
Der Unternehmer bringt das Eigenkapital selbst bei der Gründung auf. Mit seinem Privatvermögen oder mit anderen Barmitteln und Sachmitteln. Sachmittel können
Grundstücke, Fahrzeuge oder Einrichtungsgegenstände sein.
Kapital:
Die Erhöhung des Eigenkapitals ist bei der Einzelunternehmung durch das Vermögen des Unternehmers begrenzt. Eine Eigenfinanzierung erfolgt in erster Linie im Wege der Selbstfinanzierung, das heißt der Thesaurierung (Wiederanlage) erzielter Gewinne.
Haftung:
Der Einzelunternehmer haftet für die Verbindlichkeiten seiner Unternehmung grundsätzlich allein, persönlich und unbeschränkt. Er haftet nicht nur mit seinem Geschäftsvermögen, sondern mit seinem gesamten Privatvermögen.
Geschäftsführung und Vertretung:
Der Einzelunternehmer ist der Geschäftsführer und auch die Vertetung. Das heißt, er hat das \"Sagen\", ist aber auch für alles verantwortlich.
Vor - und Nachteile:
Vorteile:
-->freie Entfaltungsmöglichkeiten
-->allgemeine Entscheidungsbefugnis
-->keine Gewinnaufteilung
Nachteile:
-->begrenzte Kapitalbasis
-->allgemeines Verlustrisiko
-->unbeschränkte Haftung
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
Gründung und Entstehung:
Das Eigenkapital wird durch einen oder mehrere Gesellschafter aufgebracht. Keiner von ihnen haftet persönlich und die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Kapital:
Das Eigenkapital wird dadurch eingebracht, dass die Gesellschafter ihre im notariellen Gesellschaftsvetrag vereinbarten Stammeinlagen einbringen. Die Stammeinlage muss mindestens 250,00EUR betragen. Die Stammeinlagen aller Gesellschafter ergeben das Stammkapital, das mindestens 25 000,00EUR hoch
sein muss.
Haftung:
Bei einer GmbH haftet keiner persönlich. Für Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Geschäftsführung und Vertretung:
Die Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen und leiten sie im Innenverhältnis. Diese werden von der Gesellschaftsversammlung gewählt. Bei Gesellschaftern mit mehr als 500 Festangestellten, muss ein Aufsichtsrat vorhanden sein. Dieser bestimmt alle wichtigen Entschlüsse mit.
GmbH&Co.KG:
Die GmbH&Co.KG ist eine Personengesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft. Der Komplementär, also der Hafter, ist die GmbH. Sie entsteht durch einen formlosen Vertrag zwischen einer bereits bestehenden GmbH und den Kommanditisten. Diese Rechtsform ist deshalb sehr verbreitet, weil der Komplementär dieser Kommanditgesellschaft eine GmbH ist. Die Haftung des Komplementärs (=GmbH) ist auf das Gesellschaftsvermögen
beschränkt.
AG (Aktiengesellschaft):
Gründung und Entstehung, Kapitalaufbringung:
Das Eigenkapital wird dadurch aufgebracht, dass ein oder mehrere Gründer Anteile (Aktien) übernehmen. Der Nennwert (mindestens 2,50EUR) aller Aktien ergibt das
Grundkapital.
Haftung:
Die AG haftet für Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Eigentümer der AG haften nur mit ihrem Kapitalanteil.
Geschäftsführung und Vetretung:
Die Aktiengesellschaft wird durch ihren Vorstand geführt und vertreten.
Die AG besteht aus 3 Organen:
-->Hauptversammlung (wählt den Aufsichtsrat)
-->Aufsichtsrat (wählt den Vorstand)
-->Vorstand (führt und vertritt)
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