Österreich ist bundesstaatlich in Länder gegliedert. Die Bundesverfassung legt für die Rechtsordnung der Länder gewisse Rahmenbedingungen fest.
Die Träger der Wirtschaftspolitik im gesetzgebenden Bereich sind Bund und Länder. Im vollziehenden Bereich sind es Bund, Länder und Gemeinden.
Für die wirtschaftspolitischen Aufgaben, sowie für die Steuer-, Sozial- und Währungspolitik ist der Bund zuständig. Die legislative Arbeit beruht auf den Regierungsvorlagen. Diese Regierungsvorlagen werden im Nationalrat behandelt. Für die ausführende Funktion sind die Bundesministerien zuständig, insbesondere das Bundesministerium für Finanzen. Dieses befaßt sich mit der Budget- und Steuerpolitik und dem Staatsschuldenwesen.
Sehr wichtig in der Wirtschaftspolitik ist die Österreichische Nationalbank, kurz ÖNB, die für die Preisstabilität des Schillings verantwortlich ist und auch andere währungspolitische Aufgaben übernimmt.
Die ÖNB ist rechtlich unabhängig. Bei ihrer Aufgabe, "Hüterin der Währung" zu sein, bekommt sie aber Unterstützung von der Regierung, dem Parlament und dem Sozialpartner. Die ÖNB muß laut Gesetz auf die Währungspolitik der Regierung Rücksicht nehmen, während das Parlament eine größere Staatsverschuldung verhindern muß.
Österreich betreibt seit 1976 eine Hartwährungspolitik¹, die eine Preisstabilität und damit auch eine Lohnstabilität garantiert. Der Schilling wird solange an die Deutsche Mark gebunden, solange dies für Österreich Vorteile mit sich bringt.
In keinem anderen Staat West- und Mitteleuropas ist das System der gesetzlichen Berufsvertretungen dermaßen ausgeprägt wie in Österreich, weshalb dieser Staat auch oft als "Kammernstaat" bezeichnet wird. Die Kammern fallen unter die Rubrik des öffentlichen Rechts und haben eine Pflichmitgliedschaft und eine Umlagenhoheit².
Es gibt aber auch Vereine mit freiwilliger Mitgliedschaft, wobei sich aber nur eine kleine Zahl derer mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik befaßt.
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