Die Steuererklärungspflicht trifft jeden Unternehmer mit mehr als S 100.000,-- Jahresumsatz. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Umsätze umsatzsteuerbefreit sind. Die Jahresumsatzsteuererklärung ist grundsätzlich bis Ende März des Folgejahres beim Betriebssitzfinanzamt abzugeben.
Während des Jahres ist der Unternehmer aber zusätzlich dazu verpflichtet, monatliche (oder unter bestimmten Voraussetzungen quartalsmäßige) Umsatzvoranmeldungen abzugeben. In den meisten Fällen muss dem Finanzamt am 15. des zweitfolgenden Monats die Umsatzsteuer, vermindert um die Vorsteuer, abgeführt werden.
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