Genauso wie die Bankingtheorie bildete sich in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts in England die Currencytheorie aufgrund der Streitfrage, wie die englische Notenbank die Geldmenge am zweckmäßigsten reguliere. Die Hauptvertreter der Currencytheorie waren Lord Overstone und David Ricardo. Sie und ihre Anhänger forderten, "daß eine genau abgegrenzte Geldmenge voll durch Gold gedeckt sein müsse." Sie waren der Meinung, "daß die Geldmenge und auch deren Umlaufgeschwindigkeit einen Einfluß auf das Preisniveau haben und das die vorhandene Geldmenge (Geldangebot) eines Landes auch seinem Bedarf (Geldnachfrage) entspreche." Diese Aussage begründeten sie damit, daß wenn sich die im Umlauf befindende Geldmenge gegenüber dem Geldbedarf erhöht, so kann es zu einer Erhöhung der Güterpreise kommen. Wenn sich die Geldmenge gegenüber dem Geldbedarf unangepasst erhöht, spricht man auch von einer Inflation, da das Geld immer mehr an Wert verliert. "Jedes Land besitze daher auf Dauer die Geldmenge, die es gerade braucht." Die Currency-theoretiker forderten, "daß die ausgegebenen Banknoten zu 100 % durch Gold gedeckt sein müßten." Ist das umlaufende Geld zu 100 % durch Gold gedeckt, so wäre "eine Zunahme der Geldmenge nur möglich, wenn in entsprechendem Umfang auch die Goldproduktion gesteigert wird." Das bedeutet, wenn die englische Notenbank die sich im Umlauf befindende Geldmenge erhöhen möchte, so muß sie gleichzeitig die Goldproduktion steigern, da sich nach der Geldmengenerhöhung mehr Geld als vorher im Umlauf befindet, das zu 100 % durch Gold gedeckt sein muß. Der Grund-gedanke der Currencytheoretiker war, "daß die Nachfrage nach Geld in der Wirtschaft unbegrenzt sei und daher zur Verhinderung einer Inflation die Geldmenge [durch die Notenbank] künstlich knapp gehalten werden müsse und alle umlaufenden Banknoten durch Gold zu decken seien." Die
Currencyanhänger waren aber damit einverstanden, "daß eine bestimmte von der Notenbank an den Staat ausgeliehene und von diesem in Umlauf gebrachte Grundgeldmenge von der Golddeckungspflicht befreit sein könne, wenn diese Grundgeldmenge stattdessen durch die Ausgabe eines ent-sprechenden Volumens von Staatspapieren gedeckt werde." Als Staatspapiere bezeichnet man die "vom Staat zum Zwecke der Kreditaufnahme ausgegebenen Schuldtitel."
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