Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die erstellung in der eu -



. Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs durch die Kommission
Der Haushaltsplan der Europäischen Union wird in seinen Grundzügen von der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Sie legt den maximalen Anstieg der "nicht-obligatorischen Ausgaben" fest. Diesen Rahmen dürfen weder der Rat noch das Parlament überschreiten. Der Vorentwurf wird von der Kommission Anfang Mai genehmigt und spätestens am 15. Juni der Haushaltsbehörde in allen Gemeinschaftssprachen zugeleitet. Notwendige Änderungen kann die Kommission mit einem Berichtigungsschreiben vollziehen.


. Erste Lesung im Rat
Der Vorentwurf wird dem Rat übermittelt, der den Haushaltsentwurf erstellt. Dieser wird schließlich im Budgetministerrat diskutiert und mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Die erste Lesung wird im Rat bis spätestens 31. Juli abgeschlossen.

. Erste Lesung im Parlament
Der Haushaltsentwurf wird dem Parlament in der ersten Septemberhälfte zugeleitet. Hier beginnt ein Dialog zwischen Parlament und Rat, wobei beide Seiten Änderungen der Ansätze vorschlagen können. Die jeweiligen Befugnisse des Rates und des Parlaments richten sich nach den Ausgabenkategorien.


Man unterscheidet:

. obligatorische Ausgaben
Diese ergeben sich zwingend aus den europäischen Rechtsvorschriften und umfassen vor allem jene im Zusammenhang mit der gemeinsamen Agrarpolitik (z.B. zum Aufkauf von Überschußproduktion). Das Parlament kann dem Rat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Änderungen der "obligatorischen Ausgaben" vorschlagen.

. nicht-obligatorische Ausgaben
In gewissen Grenzen kann das Parlament mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die sonstigen "nicht-obligatorischen Ausgaben" (u.a. betreffend Regional- und Sozialpolitik, Forschung & Entwicklung) abändern.

. Zweite Lesung im Rat
Die Änderungen bzw. Vorschläge zu Änderungen müssen dem Rat bis spätestens 19. November zugeleitet werden.






. obligatorische Ausgaben
Die Änderungsvorschläge für die "obligatorischen Ausgaben" können vom Rat durch qualifizierte Mehrheit abgelehnt werden.
. nicht-obligatorische Ausgaben
Die Abänderungen der "nicht-obligatorischen Ausgaben" können abermals vom Rat mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. Das Parlament muß aber diese Änderungen nicht berücksichtigen, wenn es den Haushaltsentwurf als Ganzes ablehnen sollte (1979, 1984). In diesem Fall wird der geänderte Entwurf dem Parlament etwa am 22. November erneut zugeleitet.

. Zweite Lesung des Parlaments
Das Parlament kann bei den obligatorischen Ausgaben keine Änderungen mehr verlangen. In Bezug auf die nicht obligatorischen Ausgaben können hingegen die Vorschläge des Rates vom Parlament abermals abgeändert werden.
Der Rat entscheidet also in letzter Instanz über die obligatorischen Ausgaben, das Parlament über die nicht-obligatorischen.
Da die nicht-obligatorischen Ausgaben als Anteil der Gesamtausgaben ständig im Ansteigen begriffen sind, konnte dadurch das Europäische Parlament seine Mitsprachemöglichkeiten im Haushaltsverfahren beträchtlich ausweiten.
Das Parlament legt schlußendlich mit Mehrheit der Stimmen und 3/5 der abgegebenen Stimmen den Haushaltsplan fest. Die endgültige Feststellung des Haushaltsentwurfs obliegt dem Präsidenten des Parlaments.

. Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltspläne
Unter besonderen Umständen kann die Kommission Vorentwürfe von Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltsplänen (BNH) vorlegen, um während eines Haushaltsjahres noch Änderungen zu dem genehmigten Haushaltsplan vorzuschlagen.
Diese BNH unterliegen den gleichen Verfahrensvorschriften wie der Gesamthaushaltsplan.


Das Budget hat folgende Funktionsbereiche:

. Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten
. Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen
. Wirtschaftspolitische Funktion: Beeinflussung von Wirtschaftsablauf und Wirtschaftsstruktur

Die Bewertung, ob ein Budget "gut" oder "schlecht" ist, hängt nicht nur von der Höhe des Defizits ab. Vom Budgetdefizit werden nämlich auch wesentliche Impulse für die Wirtschaft erwartet.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die Regierung Begin
indicator Begriffsbestimmungen
indicator Das Angebot
indicator Wirtschaftliche Auswirkungen
indicator Marktsegmentierung
indicator Individuelle Direktwerbung mittels E-Mail
indicator OPEC ( Organisation Erdöl Exportierender Länder)
indicator Der Zulassungsprospekt
indicator Marketing
indicator Business Ethics Definition


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution