Am Haushaltsverfahren sind Kommission, Rat und Parlament beteiligt. Das Europäische Parlament hat im Haushaltsverfahren das letzte Wort und kann das Budget gänzlich zurückweisen. Die Erstellung des EU-Haushalts durch die Haushaltsbehörde (Rat, Parlament) dauert vom 1.September bis zum 31. Dezember, wobei in der Praxis oft ein pragmatischer Zeitplan gilt.