Der IWF stellt Mitgliedsländern seine Mittel über verschiedene Kreditfazilitäten zur Verfügung. Mit Ausnahme der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität (PRGF), ehemals die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität, ESAF beansprucht ein Mitgliedsland die finanziellen Ressourcen des Fonds, indem es Reserveaktiva (allgemein verwendbare Währungen und SZR) gegen einen entsprechenden Betrag seiner eigenen Währung vom Fonds kauft (zieht). Der IWF erhebt auf diese Ziehungen Gebühren und verlangt, dass das betreffende Mitgliedsland innerhalb eines bestimmten Zeitraums seine eigene Währung vom Fonds zurückkauft (zurückzahlt).
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