3.1 Personalkosten
3.1.1 Löhne /
- Fertigungslöhne werden direkt mit Stunden*Stundenlohn berechnet
- Löhne für innerbetrieb- werden gesondert erfaßt mit Stunden*Stundenlohn
liche Leistungen
- Hilfslöhne nicht direkt zurechenbar, d. h. wird als ganzes (z.B. Monatslohn) erfaßt
- Nichtleistungslöhne es wird keine unmittelbare Gegenleistung erbracht
(z.B. Urlaube, Feiertage, Krankheitstage...)
betragen ca. 43 bis 55% der Leistungslöhne über einen
gewissen Zeitraum
3.1.2 Gehälter
Dazu zählen auch das 13. und 14. Gehalt, Bilanzgelder, Jahresprämien (keine Trennung zwischen Leistungs- und Nichtleistungsgehälter wie bei den Löhnen)
3.1.3 Provisionen
Provisionen für das Verkaufspersonal zählen zu den Sonderkosten des Vertriebes und müssen daher gesondert verbucht werden.
3.1.4 Lehrlingsentschädigungen
Das Entgelt der Lehrlinge zählt in der Regel zu den Gemeinkosten
3.1.5 Lohn- und Gehaltsnebenkosten
Dazu zählen u.a. gesetzl. Lohn- und Gehaltsabgaben, Abfertigungsaufwand, Berufsbildungskosten, und alle Nichtleistungsöhne bzw. -gehälter samt den zugehörigen Lohn- bzw. Gehaltsabgaben.
Zu den gesetzlichen Lohn- und Gehaltsabgaben zählen: Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer.
3.1.6 Sonstige Personalkosten
z.B der freiwillige Sozialaufwand
3.2 Materialkosten
. Rohstoffe (Rohmaterial, Fertigungsmaterial) sind jene Stoffe, die als Hauptbestandteil in die Fertigfabrikate eingehen
. Hilfsstoffe (Hilfsmaterial) gehen ebenfalls in das Produkt ein, sind aber für den Charakter des Erzeugnisses nicht wesentlich.
Für die Bewertung d. Güterverbrauches kommen folgende Preise bzw. Werte in betracht:
Welcher Wert angesetzt wird, ist davon abhängig, zu welchem Zweck die Kostenrechnung durchgeführt wird. Für die Preiskalkulation wird nach herrschender Ansicht der Tagespreis (Tageswert) angesetzt, während z. B. für die Betriebskontrolle häufig Verrechnungspreise verwendet werden.
3.3 Steuern
. Die personalabhängigen Steuer (DB, KommSt. ...) werden in den Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten berücksichtigt.
. Die Einkommen- und die Körperschaftssteuer finden im Gewinnzuschlag ihre Deckung.
. Zeitlich abzugrenzen sind die Grundsteuer, Kraftfahrzeutseuer, Versicherungssteuer und die übrigen Betriebssteuern und Abgaben (ausgennommen die oben genannten gewinnabhängigen).
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