Die Deutschen begreifen sich als fortwährende, durch Abstammung, gemeinsames Schicksal, einheitliche Sprache und deutsche Kultur begründete Gemeinschaft der Freien, als ein Volk mit vorwiegend germanischer Prägung.
Im Gedanken der Gemeinschaft der Freien liegt, daß der Einzelne seine je besonderen Interessen nur als Glied einer Gemeinschaft betätigen kann, in der alle frei sind, die sich im Wissen darum dem Gemeinwesen verantwortlich fühlen und danach handeln.
[Mit diesem Satz wird eine neue Kultur der Textauslegung begründet, die sich grundsätzlich von der \"Gesetzesauslegung\" unterscheidet. Zuerst wird immer die Frage zu stellen sein: \"Was folgt aus dem Begriff\" (Die Volksgemeinschaft ist Idee, d.h. die Wirklichkeit des Begriffes im Hegelschen Sinne).
Was aus dem Begriff folgt, ist von zwei Seiten her zu konkretisieren.
1. Von der spekulativen Logik her;
2. aus der germanischen Prägung, deren geschichtliche Spuren in dem Werk von Otto v. Gierke, Das Deutsche Genossenschaftsrecht, I - IV , aufgezeichnet sind.]
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