Träger des Reiches ist die Volksgemeinschaft der Deutschen.
Die anderen germanischen Völker können dem Reich als Schutz- und Trutzgenossen beitreten.
[Der Reichsgedanke ist eben dies, daß ein \"Trägervolk\" die Kraft ist, die anderen Völkern den Reichsfrieden gewährleistet, d.h. die Sicherheit vor äußerer Bedrohung in den jeweiligen Grenzen durch Wehrhaftigkeit gepaart mit der Einsicht, daß das Wohlergehen des Reiches bedingt ist durch die Anerkennung der anderen Völker als Personen, wenn und soweit diese ihrerseits das Reich als Person anerkennen.]
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