Kredit kommt von credere (lateinisch) und bedeutet Glauben, Vertrauen. Der Gläubiger glaubt, dass der Schuldner den Kredit zurückzahlen kann.
Einteilung
Kurzfristige - mittelfristige - langfristige
Unterschied zwischen Kredit und Darlehen
Merkmal
Darlehen
Kredit
Gesetz
ABGB
HGB
Urkunde
Darlehenszusage und Schuldschein
Kreditvertrag
Ausnutzbarkeit
Einmalig
Wiederholt möglich
Besicherung
Schuldschein
Separater Sicherstellungsvertrag
Beendigung
Durch Rückzahlung
Durch Auflösung des Vertrages
Effektivzinssatz
Wie der Namen schon sagt, ist der Effektivzinssatz, die tatsächliche Belastung, denn für einen Kredit fallen neben den Zinsen auch zusätzliche Spesen wie Bearbeitungsentgelt oder Provisionen an. Egal ob diese Kosen tatsächlich mit der Kreditsumme oder extra abgedeckt werden, sie müssen sich im effektiven Zinssatz widerspiegeln. Nur so ist ein einigermaßen ehrlicher Vergleich möglich!
Vorraussetzungen
Allgemeine Vorraussetzungen
Der Kreditnehmer muss sowohl rechts- als auch geschäftsfähig sein!
Rechtsfähig: Träger von Rechten und Pflichten
Geschäftsfähig: eine Person sich selbst durch eigenes rechtsgeschäftliches Handels berechtigen oder verpflichten kann!
Personen unter 7 Jahren sind vollkommen geschäftsunfähig.
Personen zwischen 7 und 14 sind beschränkt geschäftsfähig.
Personen zwischen 14 und 18 können selbst über Sachen bestimmen, die ihnen zur freien Verfügung übergeben worden sind - Taschengeld.
Mit 18 erreicht man die Geschäftsfähigkeit!
Bankspezifische Vorraussetzungen
Der Kreditnehmer muss kreditwürdig und kreditfähig sein!
Kreditfähigkeit: gibt Aufschluss ob der Kreditnehmer sich den Kredit leisten kann!
Kreditwürdigkeit: sind die Eigenschaften und Sicherheiten des Schuldners.
Beispiel für Nebenkosten
Kaufpreis für Grund/Haus
und/oder
Einrichtungs- bzw Umbaukosten
Und/oder
Aufschließungskosten
Zuzüglich
Kaufvertragsnebenkosten (insgesamt für Rechnungen 10,5 % vom Kaufpreis)
3,60 % Maklerprovision
3,50 % Grunderwerbssteuer
1,00 % Eigentümereintragung
2,40 % Kaufvertrag inkl. Treuhandschaft
Finanzierungsnebenkosten (insgesamt für Rechnungen 4,00 % vom Kreditbetrag)
1,50 % Bearbeitungsgebühr
1,56 % Höchstbetragshypothek
0,80 % Kreditsteuer
0,14 % Notarsteuer
Reserve für diverse Nebenkosten
Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
Umschulödungskosten - bestehender Kredit
Abzüglich
Eigenmittel
Zusatzfinanzierungen - Bauspardarlehen
Förderungen
Zwischenfinanzierungen
= Gesamtfinanzierungsbedarf
Bonitätsprüfung
Die Banken unterziehen jeden Kunden einer umfangreichen Kreditwürdigkeits- und Kreditfähigkeitsprüfung, um das Ausfallrisiko so gering wie möglich zu halten.
Dazu machen Sie:
· Anfrage beim Kreditschutzverband von 1870
· Überprüfung der UKV-Liste
· Persönliches Gespräch
· Auswertung des Haushaltplanes - nur bei Privaten
· Bewertung der vorhandenen Sicherheiten
· Firmenauskunft - nur bei Firmenfinanzierungen
· Auswertung der Jahresabschlüsse - nur bei Firmenfinanzierungen
Finanzierungsformen
Ankaufskredit
Darunter versteht man eine Teilzahlungskreditfinanzierung für bestimmte Güter (Autos) mit Eigentumsvorbehalt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Bank und Händler. Der Händler vermittelt im Rahmen seines Geschäftes die Kreditnehmer an die Bank. Der Vertrag wird beim Händler abgeschlossen.
Hypothekarkredit
Bei dieser Kreditform handelt es sich im eine langfristige Finanzierung, die auf einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung hypothekarisch sichergestellt wird. Ex ist grundsätzlich unbedeutend, ob die Finanzierung zur Anschaffung der Liegenschaft dient, oder ob die Liegenschaft als Besicherung angeboten wird. Die Zinsen sind aufgrund der ausreichenden Sicherheit deutlich geringer als jede bei den normalen Krediten!
Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit ist ein auskorrespondierter Rahmen, der vom Kreditnehmer wiederholt ausgenützt werden kann. Diese Art der Finanzierung kommt verstärkt bei Firmenkunden vor und dient dort zur Betriebsmittelfinanzierung. Oftmals werden neben den Zinsen noch weitere Gebühren in Rechung gestellt. Im Privatbereich kennt man derartige Finanzierungen in Form von Überziehungsrahmen auf den Gehalts oder Pensionskonten.
Avalkredit
Darunter versteht man die Bürgschaftsübernahme für Verbindlichkeiten eines guten Kunden durch eine Bank. Dabei stellt das Kreditinstitut keine eigenen Mittel zur Verfügung, sondern haftet ausschließlich mit ihrer Kreditwürdigkeit.
Wechseldiskontkredit
Die Bank gewährt einem Kunden eine Kreditlinie, die es ihm ermöglicht die von ihm gewährten Zahlungsziele zinsengünstig zu überbrücken. Das Kreditinstitut diskontiert die vom Unternehmer eingerechten Wechsel bis zum Vereinbarten Höchstbetrag und schreibt den Betrag abzüglich der Diskontzinsen und der Kreditprovision dem Kunden gut!
Sicherheiten
Jede Finanzierung ist mit einem gewissen Risiko für den Kreditgeber verbunden.
Rückzahlungen und Zinszahlungen erfolgen erst in der Zukunft und Vorhersagen über diese können seitens der Bank zum Zeitpunkt des Abschlusses nur schwer gemacht werden.
Sicherheiten sollen daher jenes RESTRISIKO abdecken das aufgrund der unsicheren Zukunft immer besteht!
Kriterien der Sicherheiten:
· Wert der Sicherheit
· Vorsichtige Bewertung
· Wertbeständigkeit der Sicherheit
· Geringe Kosten bei Bestellung, Verwertung
· Versicherungsfähigkeit
· Anfechtfreie Bestellung
· Rasche und problemlose Verwertbarkeit
Bürgschaft
Bürgschaft: darunter versteht man die Verpflichtung einer Person, dem Gläubiger eines Schuldners wenn dieser seinen Verbindlichkeiten nicht bezahlt, zu befriedigen.
Gewöhnliche Bürgschaft:
Die Bank erlangt Befriedigung für den Fall der Uneinbringlichkeit ohne Durchführung einen Zwangsvollstreckung. Der Bürge kann in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner vorher gerichtlich oder außergerichtlich gemahnt wurde.
Ausfallsbürgschaft
Vor Inanspruchnahme des Bürgen ist Klagesführung und Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner erforderlich. Nur wenn bei diesen beiden Schritten nichts zu holen ist, wendet sich die Bank an den Bürgen.
Solidarbürgschaft
Bei dieser Form wird als Bürge und Zahler gehaftet. Der Gläubiger kann sich wahlweise an den Hauptschuldner oder den Bürgen wenden. Grundsätzlich wäre es sogar denkbar, dass die Bank den Bürgen vor dem Schuldner in Anspruch nimmt.
FOLIEN
Unterschied
Darlehen
Kredit
Gesetz
ABGB
HGB
Urkunde
Darlehenszusage und Schuldschein
Kreditvertrag
Ausnutzbarkeit
Einmalig
Wiederholt möglich
Besicherung
Schuldschein
Separater Sicherstellungsvertrag
Beendigung
Durch Rückzahlung
Durch Auflösung des Vertrages
Beispiel für Nebenkosten
Kaufpreis für Grund/Haus
und/oder
Einrichtungs- bzw Umbaukosten
Und/oder
Aufschließungskosten
Zuzüglich
Kaufvertragsnebenkosten (insgesamt für Rechnungen 10,5 % vom Kaufpreis)
· 3,60 % Maklerprovision
· 3,50 % Grunderwerbssteuer
· 1,00 % Eigentümereintragung
· 2,40 % Kaufvertrag inkl. Treuhandschaft
Finanzierungsnebenkosten (insgesamt für Rechnungen 4,00 % vom Kreditbetrag)
· 1,50 % Bearbeitungsgebühr
· 1,56 % Höchstbetragshypothek
· 0,80 % Kreditsteuer
· 0,14 % Notarsteuer
Reserve für diverse Nebenkosten
Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
Umschulödungskosten - bestehender Kredit
Abzüglich
Eigenmittel
Zusatzfinanzierungen - Bauspardarlehen
Förderungen
Zwischenfinanzierungen
= Gesamtfinanzierungsbedarf
Bonitätsprüfung
· Anfrage beim Kreditschutzverband von 1870
· Überprüfung der UKV-Liste
· Persönliches Gespräch
· Auswertung des Haushaltplanes - nur bei Privaten
· Bewertung der vorhandenen Sicherheiten
· Firmenauskunft - nur bei Firmenfinanzierungen
· Auswertung der Jahresabschlüsse - nur bei Firmenfinanzierungen
Kriterien der Sicherheiten
· Wert der Sicherheit
· Vorsichtige Bewertung
· Wertbeständigkeit der Sicherheit
· Geringe Kosten bei Bestellung, Verwertung
· Versicherungsfähigkeit
· Anfechtfreie Bestellung
· Rasche und problemlose Verwertbarkeit
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