Der Bundesrat ist als Länderkammer eine für die bundesstaatliche Struktur Österreichs typeische Einrichtung. Durch ihn wird den Ländern eine Beteiligung na der Bundesgesetzgebung eingeräumt. Der Bundesrat besteht aus Mitglidern (und Ersatzmitgliedern) die von den Landtagen jeweils für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperiode gewählt und in die Länderkammer entsendet werden. Der Bundesrat hat deshalb keine Legislaturperiode. Seine Mitgliderzahlrichtet sich nach der Bürgerzahl der einzelnen Länder und einem bestimmten Verteilungsschlüssel.
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