Die sowjetische Besatzungszone entwickelte sich nach 1945 anders als die amerikanische, britische und französische. Die sowjetische Besatzungsmacht lehnte ein pluralistisches politisches System ab. Die Vorherrschaft der Kommunisten wurde schnell deutlich. Die Sowjetische Militäradministration ließ mit ihrem Befehl Nr. 2 vom 10. Juni 1945 zwar schon frühzeitig die Bildung von Parteien zu (die KPD, die SPD, die CDU und die LDPD), sie tat dies jedoch vor allem, um die Richtung der Parteien von vornherein steuern zu können.
Aus den genannten Parteien (KPD, SPD, CDU und LDPD) wurde die nationale Front gebildet. Dies geschah nach der Zwangsvereinigung der KPD und der SPD. Die daraus entstandene Sozialistische Einheitspartei gewann dank der Sowjetischen Zonenherrschaft rasch die Oberhand. Am 7. Oktober 1949 wurde dann die DDR gegründet. Zusammen mit den vorher gegründeten Parteien DBD, NDPD (die von der SED gegründet wurden um die Bauern und die Nationalisten und ehemaligen Nationalsozialisten einzubinden. De Facto waren die beiden neuen Parteien jedoch Bestandteile der SED), wurden alle Parteien in der nationalen Front zusammengefasst, die dann noch zusätzlich durch den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD), der Kulturbund der DDR (KB) sowie die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) ergänzt wurden. In dieser nationalen Front und der daraus resultierenden Volkskammer war es dann natürlich klar, dass alle Parteien an der Regierung, nach außen hin, beteiligt waren, denn die nationale Front wurde ursprünglich im Kampf gegen die Nazis gegründet und erlaubte damals keine Opposition. So kam es eben auch, dass es anfangs keine Opposition in der DDR gab. Später dann gab es keine Opposition, da alle anderen Parteien schon nahezu perfekt ins Blocksystem der SED integriert wurden. Die "Wahlen" in der DDR dienten einzig allein zur Bestätigung der bestehenden Verhältnisse. Denn schon seit der ersten Volkskammer bis hin zum letzten Tag des Bestehens der DDR am 9.11.89 waren die Ergebnisse der Wahlen schon vorher klar. Die SED erhielt 25,4 Prozent der 500 Mandate, die vier Blockparteien bekamen je 10,4 Prozent. Dem FDGB standen 12,2 Prozent zu, der FDJ 7,4, dem DFD 6,4, dem Kulturbund der DDR 4,2 und der VdgB 2,8 Prozent. Die meisten Repräsentanten der Massenorganisationen gehörten zugleich der SED an, so dass diese auch formell eine absolute Mehrheit in der Volkskammer hatte.
Volkskammer 2, da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen zugleich Mitglieder der SED waren, hatte diese stets eine absolute Mehrheit. Sie brauchte sie allerdings nicht, da die anderen Parteien den Führungsanspruch der SED schon 1952 anerkannt hatten, der 1968 sogar Aufnahme in die Verfassung fand. Obwohl in dieser als das \'oberste staatliches Machtorgan\' und als das \'einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ\' bezeichnet, war die Volkskammer de facto ein reines Akklamationsinstrument für die von Politbüro und ZK-Abteilungen ausgearbeiteten Gesetzesvorlagen, die in den Ausschüssen des Parlaments allenfalls noch genauer auf SED-Linie getrimmt wurden, ehe sie zur Abstimmung kamen. Gegenstimmen gab es nie. Neben der \'gesetzgeberischen\' Tätigkeit wählte die Volkskammer Staatsrat und Ministerrat, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrats sowie die obersten Richter und den Generalstaatsanwalt.
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